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Staatsangehörigkeit/Einbürgerungen
Grundsätzliches zur Staatsangehörigkeit
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Geburt
- Einbürgerung
- Annahme als Kind (Adoption)
- Erklärungsrecht nach § 5 StAG
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht
- Entlassung
- Verlust beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag
- Verlust bei Annahme als Kind durch einen Ausländer
- Verlust durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates
- Sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Negativbescheinigung)
- Beibehaltungsgenehmigung
- Optionsverfahren nach § 29 StAG
Für Fragen zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband stehen Ihnen die Quicklinks unterstützend zur Verfügung.
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Ansprechpartner
- Frau Rößner - Leiterin SG Öffentliche Ordnung, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-251)
Quick Links
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Hinweis (Bearbeitungsdauer / Sachstandsanfragen)
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Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
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Rechte als deutscher Staatsangehöriger
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Voraussetzungen für die Einbürgerung
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Gibt es einen Online-Dienst beziehungsweise eine Terminvereinbarung?
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Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
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Gibt es Formulare / Merk- oder Infoblätter?
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Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
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Wo muss ich wann hin?
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Wer ist meine Ansprechperson?
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