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Staatsangehörigkeit/Einbürgerungen
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Geburt
- Einbürgerung
- Annahme als Kind (Adoption)
- Erklärungsrecht nach § 5 StAG
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht
- Entlassung
- Verlust beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag
- Verlust bei Annahme als Kind durch einen Ausländer
- Verlust durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Negativbescheinigung)
- Beibehaltungsgenehmigung
- Optionsverfahren nach § 29 StAG
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder § 40 b StAG,
- nicht im Inland aufgewachsen,
- keine andere ausländische Staatsangehörigkeit als die eines anderen EU-Staates oder der Schweiz,
- Hinweis über Erklärungspflicht innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten
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Ansprechpartner
- Frau Rößner - Leiterin SG Öffentliche Ordnung, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-251)
Veranstaltungskalender
Saalfeld und Umgebung
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