Modernes Staatsangehörigkeitsrecht
Das am 23. August 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetz für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts findet bislang noch keine Wirkung. Es soll voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 verabschiedet werden und tritt erst damit in Kraft. Weitere Informationen über diesen Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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