Rechte als deutscher Staatsangehöriger
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union - dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht
- Zugang zum Beamtenstatus
- EU-Freizügigkeit
- Konsularischen Schutz im Ausland
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
Quick Links
-
Hinweis (Bearbeitungsdauer / Sachstandsanfragen)
-
Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
-
Rechte als deutscher Staatsangehöriger
-
Voraussetzungen für die Einbürgerung
-
Gibt es einen Online-Dienst beziehungsweise eine Terminvereinbarung?
-
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
-
Gibt es Formulare / Merk- oder Infoblätter?
-
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
-
Wo muss ich wann hin?
-
Wer ist meine Ansprechperson?
-
Das könnte Sie auch interessieren
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier