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Baugenehmigung (§§ 62 und 63 ThürBO)
Ansprechpartner/Erreichbarkeit
- E-Mail: bauaufsicht@kreis-slf.de
- Frau Schulze - Leiterin SG Bauordnung (Tel. 03671 823-936)
- Frau A. Müller - SB Bauaufsicht. SG Bauordnung (Tel. 03671 823-479)
- Zuständigkeit: VG Schiefergebirge (Lehesten, Gräfenthal, Probstzella), Unterwellenborn, Leutenberg, Bad Blankenburg, Kaulsdorf
- Frau Hoßfeld - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-478)
- Zuständigkeit: Saalfeld, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld
- Herr Koch - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-927)
- Zuständigkeit: Uhlstädt-Kirchhasel, Remda-Teichel, VG Schwarzatal
- Frau Kohlstedt - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-485)
- Zuständigkeit: Rudolstadt, Königsee
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
-
Errichtung von Neubauten,
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Veränderung an baulichen Anlagen
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Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Wann benötige ich keine Baugenehmigung?
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bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 60 Thüringer Bauordnung)
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die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Bauplanungsrecht gem. BauGB, Naturschutz, Wasserrecht, Bodenrecht, Artenschutz,etc)
-
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte einen der Ansprechpartner
Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
Ich möchte meinen Bauantrag Online stellen
Sie benötigen, bzw. Sie gehen wie folgt vor:
- Vorzugsweise eine Anmeldung für das Service-Konto Thüringen (das Service Konto ist auch für viele weitere Online-Antragstellungen nutzbar). Sofern eine andere Option gewünscht wird, kann diese unter Schritt 2 ausgewählt werden.
- Ausfüllen des Online-Bauantragsformulars nach dem Einloggen mit dem Service-Konto Thüringe oder einer anderen Option
- Innerhalb des Formulars können Anlagen direkt ausgefüllt werden, wie Baubeschreibung und ggf. Antrag auf Ausnahme/Befreiung/Abweichung .
- Innerhalb des Formulars können Anlagen hochgeladen werden. Diese müssen Sie bereits vorher erstellen und zum Upload bereit halten.
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in in das PDF des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m) und Vermaßung des Baufeldes
- Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sein)
- Ausnahmen hiervon sind bspw. Gartenhäuser mit Typengenehmigungen und Typenstatig z.B. aus dem Baumarkt. Hier sind die Unterlagen in der Regel vom Anbieter downloadbar.
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
Ich möchte meinen Bauantrag postalisch stellen
Sie benötigen:
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Bauantrag" ankreuzen.
- Eigenhändig unterschriebene Baubeschreibung (sogenannte Anlage 02)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sein)
- Ausnahmen hiervon sind bspw. Gartenhäuser mit Typengenehmigungen und Typenstatig z.B. aus dem Baumarkt. Hier sind die Unterlagen in der Regel vom Anbieter downloadbar.
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld
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