erweiterte Suche


Baugenehmigung (§§ 62 und 63 ThürBO)
Ansprechpartner
- Frau Schulze - Leiterin SG Bauordnung (Tel. 03671 823-936)
- Frau A. Müller - SB Bauaufsicht. SG Bauordnung (Tel. 03671 823-479)
- Zuständigkeit: VG Schiefergebirge (Lehesten, Gräfenthal, Probstzella), Unterwellenborn, Leutenberg, Bad Blankenburg, Kaulsdorf
- Frau Hoßfeld - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-478)
- Zuständigkeit: Saalfeld
- Herr Koch - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-927)
- Zuständigkeit: Uhlstädt-Kirchhasel, Remda-Teichel
- Frau Kohlstedt - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-485)
- Zuständigkeit: Rudolstadt
- Herr Treffs - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-466)
- Zuständigkeit: Königsee, VG Schwarzatal, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
-
Errichtung von Neubauten,
-
Veränderung an baulichen Anlagen
-
Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Wann benötige ich keine Baugenehmigung?
-
bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 60 Thüringer Bauordnung)
-
die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Bauplanungsrecht gem. BauGB, Naturschutz, Wasserrecht, Bodenrecht, Artenschutz,etc)
-
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte einen der Ansprechpartner
Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Bauantrag" ankreuzen.
- Eigenhändig unterschriebene Baubeschreibung (sogenannte Anlage 02)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sein)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld
Quick Links
Onlineplattformen
Online-Plattform Benutzerhandbücher
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier