Vorbescheid (§ 82 ThürBO)
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an bauaufsicht@kreis-slf.de oder telefonisch unter folgenden Nummern.
Sachbearbeiter(in) Bauplanungsrecht und Bauvorbescheide
✆ 03671 823-851
✆ 03671 823-931
Wofür benötige ich einen Vorbescheid?
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verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren vor dem Einreichen eines ggf. kostenintensiven Bauantrages (frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks oder die Zulässigkeit von Abweichungen)
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Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können
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es können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind
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Die Fragestellungen müssen vom Bauherrn so formuliert sein, dass sie mit einer eindeutigen Zustimmung oder Ablehnung beantwortet werden können, bspw.
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grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Einfamilienhaus, Gartenhütte, etc.)
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Erschließung (Wasser, Abwasser, Anbindung an öffentlich-rechtlich gewidmete Straße)
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Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse, Höhe des Bauvorhabens, Grundfläche)
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Zulässigkeit von Garagen oder Gartenhäuser, Wochenendhäusern insbesondere im baurechtlichen Außenbereich
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Vorbescheid? (Kopie 1)
Ich möchte meinen Vorbescheid postalisch stellen
Sie benötigen:
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Vorbescheid" ankreuzen sowie die folgenden Nummern ausfüllen:
- Nummer 1, 2, 3, 5 und 11
- unter Punkt 5 müssen Sie Ihre zu beantwortenden Fragen so stellen, dass sie von uns eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden können. (Beispiele siehe oben)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Vorbescheid" ankreuzen sowie die folgenden Nummern ausfüllen:
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Selbstständige Erstellung über Geoproxy (z.B. Boris TH)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- optionale Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen, die durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sind, müssen erst im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden.)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld
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