Schülerpraktikum
Worum geht es?
Schüler der Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen führen Betriebspraktika durch. Diese schulischen Veranstaltungen werden in der Regel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt abgeleistet. Liegt der Praktikumsort außerhalb des Landkreises, muss das Praktikum durch die jeweilige Schule genehmigt werden.
Wenn der Praktikumsort mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht oder nicht rechtzeitig (auch die Arbeitszeit lässt sich nicht verschieben) erreichbar ist, kann ausnahmsweise die Fahrt mit einem privaten Fahrzeug genehmigt werden.
Der Schulträger übernimmt die Kosten einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wenn es für das Praktikum vorgeschrieben ist (Sozialbereich, Gastronomie, etc.) und die Schule die Notwendigkeit schriftlich bestätigt.
Alle inhaltlichen Fragen zum Betriebspraktikum sind mit der jeweiligen Schule abzusprechen.
Was muss ich tun?
- das Praktikum muss durch die Schule genehmigt werden
- soll ein privates Fahrzeug benutzt werden (innerhalb des Kreisgebietes), muss ein formloser Antrag an den Fachdienst Schulverwaltung gestellt werden
- der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht möglich ist
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes: bei Vorlage der schriftlichen Bestätigung der Schule erhält der Schüler die Bescheinigung des Gesundheitsamtes im Gesundheitsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt kostenfrei
Was muss ich noch wissen?
- während des Schülerpraktikums (von Beginn bis Ende der täglichen Arbeitszeit) ist der Schüler versichert
- Fahrtkosten werden nach Ende des Schülerpraktikums über die Schule abgerechnet (Fahrscheine beifügen!); es werden nur die Fahrtkosten auf dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und in den Ausnahmefällen gemäß der Richtlinie zum Schülerpraktikum übernommen
- das Formular "Fahrtkostenabrechnung für Schülerpraktikum" muss zur Abrechnung verwendet werden
- näheres zur Fahrtkostenerstattung unter dem Punkt Schülerbeförderung zu finden
Worum geht es?
Schüler der Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen führen Betriebspraktika durch. Diese schulischen Veranstaltungen werden in der Regel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt abgeleistet. Liegt der Praktikumsort außerhalb des Landkreises, muss das Praktikum durch die jeweilige Schule genehmigt werden.
Wenn der Praktikumsort mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht oder nicht rechtzeitig (auch die Arbeitszeit lässt sich nicht verschieben) erreichbar ist, kann ausnahmsweise die Fahrt mit einem privaten Fahrzeug genehmigt werden.Der Schulträger übernimmt die Kosten einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wenn es für das Praktikum vorgeschrieben ist (Sozialbereich, Gastronomie, etc.) und die Schule die Notwendigkeit schriftlich bestätigt.
Alle inhaltlichen Fragen zum Betriebspraktikum sind mit der jeweiligen Schule abzusprechen.
Was muss ich tun?
- das Praktikum muss durch die Schule genehmigt werden
- soll ein privates Fahrzeug benutzt werden (innerhalb des Kreisgebietes) muss ein Antrag für PKW Kostenerstattung an das Schulverwaltungsamt gestellt werden (Formblatt über die Schule oder Schulverwaltungsamt erhältlich)
- Kosten für PKW können nur dann erstattet werden, wenn Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich sind und eine Bestätigung vom Betrieb vorliegt, dass die Arbeitszeit zwingend vorgeschrieben ist bzw. geringfügige Änderungen der Anfangs- und Endzeiten möglich sind
Was muss ich noch wissen?
- während des Schülerpraktikums (von Beginn bis Ende der täglichen Arbeitszeit) ist der Schüler versichert
- Fahrtkosten werden nach Ende des Schülerpraktikums über die Schule abgerechnet (Fahrscheine beifügen!); es werden nur die Fahrtkosten auf dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und in den Ausnahmefällen gemäß der Richtlinie zum Schülerpraktikum übernommen
- das Formular "Fahrtkostenabrechnung Betriebspraktikum" ist zur Abrechnung zu verwenden
Hinweise
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes: bei Vorlage der schriftlichen Bestätigung der Schule erhält der Schüler die Bescheinigung des Gesundheitsamtes im Gesundheitsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt kostenfrei
- Weitere Informationen sind dem Merkblatt „Schülerpraktikum“, der Richtlinie: „Schülerpraktika von Schülern der Schulen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 31.07.2008“ sowie der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises zu entnehmen
Struktureinheiten
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Schulverwaltung
SB Schülerbeförderung
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-378 und -390
Mail: schuelerbefoederung@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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