Saalfeld. Ab 14. Juni endet die vorläufige Haushaltsführung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Mit der Genehmigung des Haushaltes durch das Landesverwaltungsamt vom 19. Mai und der Veröffentlichung im nächsten regulären Amtsblatt des Landkreises am 13. Juni ist der Haushalt am Tag nach der Bekanntmachung gültig.
„Das Landesverwaltungsamt hat den Haushalt ohne Einschränkungen genehmigt“, teilt Landrat Marko Wolfram erfreut mit. „Damit würdigt das Landesverwaltungsamt unsere Anstrengungen, die Balance zu halten zwischen der Höhe der Kreisumlage und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden einerseits und den notwendigen und ordnungsgemäß zu erfüllenden Aufgaben des Landkreises andererseits.“
Ergänzend dazu Erläuterungen von Kämmerer Ulf Ryschka: „Die Ausgabeansätze sind ausgesprochen knapp geplant. Daraus folgt, dass es bei der Haushaltsdurchführung Risiken gibt. Diesen Risiken begegnen wir mit Regelungen zur Bewirtschaftung zunächst bis zum 30.09.2015.“
Damit wird ein bestimmter Prozentsatz der Ausgabeansätze bis zum 30.09.2015 der Bewirtschaftung entzogen. So können die Ämter beim Verwaltungshaushalt in der Regel vorerst nur über 50 Prozent des Haushaltsansatzes verfügen.
Ziel des Landkreises ist es allerdings, diese Einschränkung zum 1. Oktober aufzuheben, wenn sich die Ausgaben bis dahin im vorgegebenen Rahmen bewegen und das oberste Ziel ausgeglichener Einnahmen und Ausgaben eingehalten werden kann.
Das Haushaltsvolumen 2015 beträgt insgesamt 123,9 Mio Euro im Verwaltungshaushalt und 14,1 Mio Euro im Vermögenshaushalt. Weitere Kennzahlen sind Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2,5 Mio Euro, und die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,4 Mio Euro. Die Kreisumlage liegt bei einem Hebesatz von 40,626 Prozent und damit 35,3 Mio Euro. Der Hebesatz der Schulumlage liegt bei 5,802 Prozent, was 2,7 Mio Euro entspricht.
Insgesamt kommt das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde zum Ergebnis, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises durch Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen „nicht gefährdet“ ist. Die Höhe der Kreisumlage wird als „nicht unzumutbar“ und deshalb genehmigungsfähig eingestuft.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt