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Information zur Sporthallennutzung
Worum geht es?
Sporthallen können in der Regel zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen und mit Sondergenehmigung für kulturelle und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
Was muss ich tun?
Bei der jeweiligen Schulleitung kann ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden. Er muss die notwendigen Angaben über Nutzer, Nutzungszweck sowie die Nutzungszeit enthalten. Die Schulleitung vergibt die Nutzungszeiten in der Regel eigenverantwortlich und schließt mit den Interessenten einen Nutzungsvertrag ab.
Was muss ich noch wissen?
Grundsätze, Bedingungen, Benutzungsentgelte, die Sondergenehmigung und sonstige Bestimmungen sind in der Benutzungsordnung für Sporthallen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt nachzulesen.
Ansprechpartner
- Frau Marina Krämer-Waack - SB Sport, Schulverwaltungsamt (Tel. 03671 823-383)
- Herr Michael Haun - SB Schulliegenschaften (Tel. 03671 823-395)
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
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