Untere Abfallbehörde
Aufgaben
Das Sachgebiet als untere Abfallbehörde hat auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sowie des Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) u. a. diese Aufgaben:
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Anordnung von Maßnahmen auf dem Gebiet der ungenehmigten Abfallentsorgung
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Einsammlung von Abfällen, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden, z. B. abgestellte Autowracks
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Überwachung der Batterie-, Verpackungs-, Altholz, Bioabfall- und KlärschlammVO
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Überwachung Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Altfahrzeug-Verordnung
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Vollzug Gewerbeabfall- und Pflanzenabfallverordnung
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Beratung von Bürgern und Unternehmen zu abfallrechtlichen bzw. abfallwirtschaftlichen Sachverhalten
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Überwachung der Abfallströme
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Festlegung von abfallwirtschaftlichen Anforderungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen einschließlich der Kontrolle ihrer Einhaltung
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Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrwG sowie Bearbeitung von Erlaubnissen zum Transport gefährlicher Abfälle nach § 54 KrWG
- nähere Informationen dazu finden sie hier.
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an abfallueberwachung@kreis-slf.de oder telefonisch unter folgenden Nummern.
Sachgebietsleiter(in) SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/Chemikalienrecht
✆ 03672 823-834
Sachbearbeiter(in) SG Abfallwirtschaft/Chemikalienrecht
✆ 03672 823-833
Sachbearbeiter(in) SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/
✆ 03672 823-831
öffentliche Abfallwirtschaft
Informationen zu den Aufgaben der öffentlichen Abfallwirtschaft, also die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Bioabfällen, Schadstoffen (Sonderabfälle), Altelektrogeräten etc. erhalten Sie hier:
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