Untere Immissionsschutzbehörde
Aufgaben
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Gerüche und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Vor den Einwirkungen solcher Immissionen sollen in erster Linie der Mensch, aber auch Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Das Sachgebiet als untere Immissionsschutzbehörde hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen u. a. folgende Aufgaben:
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Durchführung von Verfahren zur Genehmigung oder wesentlichen Änderung von Anlagen nach BImSchG für Vorhaben mit dem Vermerk "V" des Anhangs der 4. BImSchV
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs aller genehmigungsbedürftigen Anlagen im Landkreis unter Einbeziehung der betroffenen Fachbehörden.
- Turnusmäßige Überwachung von Anlagen welche der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen
- nähere Informationen der IED-Anlagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt finden Sie ➥ hier.
- Untersagung, Stilllegung und Beseitigung von Anlagen (§ 20 BImSchG)
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Vollzug der Störfall-Verordnung
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nähere Informationen zu Störfall-Anlagen finden Sie ➥ hier.
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- Anordnungen im Einzelfall zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs für genehmigungsbedürftige und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Immissionsschutzges
- Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bau- oder anderen Genehmigungsverfahren sowie in der Bauleitplanung
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Beratung von Bürgern und Unternehmen zu immissionsschutzrechtlichen Sachverhalten
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Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb der o. g. Anlagen. Häufigste Beschwerdeanlässe sind Lärmbelastungen, gefolgt von störenden Gerüchen.
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nähere Informationen zur Möglichkeit von Beschwerden finden Sie ➥ hier.
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- Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an immissionsschutz@kreis-slf.de oder telefonisch unter den folgenden Nummern.
Sachgebietsleiter(in) - Immissionsschutz/Abfallwirtschaft/Chemikalienrecht
✆ 03672 823-834
Sachbearbeiter(in) - Immissionsschutz
✆ 03672 823-815
Sachbearbeiter(in) - Immissionsschutz/Abfallwirtschaft
✆ 03672 823-831
Sachbearbeiter(in) - Immissionsschutz
✆ 03672 823-817
Genehmigung und Anzeige von Anlagen
Das Bundes-Immissionsschutzgestz verfolgt den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Hierzu unterscheidet das Gesetz genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind solche, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder im besonderen Maße geeignet sind die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV aufgelistet sind.
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist als untere Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung solcher Anlagen zuständig, welche im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) mit der Verfahrensart "V" gekennzeichnet sind.
Für die Genehmigung, Änderung sowie für Anzeigen von Vorhaben sind vorgegebene Formblätter zu verwenden. In Thüringen ist seit 01.Juli 2022 für die Erstellung der Formulare und weiteren Unterlagen die Software ELiA zu nutzen. Diese kann kostenlos über die Seite des TLUBN heruntergeladen werden.
Auf der Seite des TLUBN finden Sie außerdem weitere Hinweise zur Anwendung, u. a. Kurzanleitung, Antworten auf Häufig gestellte Fragen sowie Hinweise zur Anzeige nach § 15 BImSchG.
Onlineplattform für Betreiber immissionsschutzrechtlicher Anlagen
Zuküntig bietet das SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/Chemikalienrecht den Beteibern immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen die schriftliche Kommunikation digital abzuwickeln.
Den entschrechenden Zugang erreichen Sie hier.
immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen
wichtige Informationen
Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Boden.
Die kurzlebigen Zerfallsprodukte des Radons lagern sich an Aerosole an, werden beim Einatmen in der Lunge ausgefiltert und schädigen das empfindliche Lungengewebe.
Diese Ablagerungen gelten, nach dem Tabakrauchen, als eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs in Deutschland.
weiterführende Links
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Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG (aus Gesetze im Internet)
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Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV (aus Gesetze im Internet)
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Verordnung über Genehmigungsbedürftige Anlagen
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Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV (aus Gesetze im Internet)
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Verordnung über das Genehmigungsverfahren
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Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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