Störfallanlagen
Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung
Die im August 2012 in Kraft getretene Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) fordert, dass für die von ihr erfassten Betriebe ein Inspektionssystem eingerichtet wird. Das Überwachungssystem soll die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie gewährleisten. Dazu ist sicherzustellen, dass alle Betriebe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch einen Überwachungsplan abgedeckt sind, der regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert wird.
Der Überwachungsplan soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen im Freistaat Thüringen sicherstellen.
Auf Grundlage dieses Überwachungsplans wird durch das SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/Chemikalienrecht Überwachungsprogramme, für die sich im Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolsadt befindlichen Betriebsbereiche, aufgestellt, deren wesentlicher Inhalt die Bestimmung der Zeiträume ist, in denen regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen sind. In welchem zeitlichen Abstand die Betriebsbereiche überwacht werden müssen, richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit den Betriebsbereichen verbundenen Umweltrisiken.
Veröffentlichung
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Überwachungsplan des Landkreis Saalfeld-Rudolsadt zur Störfall-Verordnung
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Überwachungsplan zum Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
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Anhang 1 zum Überwachungsprogramm
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Verzeichnis der im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zu überwachenden Betriebsbereiche und der Betriebsbereiche, in denen besondere umgebungsbedingte Gefahrenquellen die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls erhöhen oder die Auswirkungen eines solchen Störfalls verschlimmern können
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- Bewertungsschema zur Ermittlung des Überwachungsintervalls
weiterführende Links:
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Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG aus Gesetze im Interet
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Störfallverordnung - 12. BImSchV aus Gesetze im Internet
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RICHTLINIE 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
Der vollständige Überwachungsplan des Freistaates Thüringen ist unter folgender Internetadresse einsehbar:
https://www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/immissionsschutz/industrie/betriebsbereiche/index.aspx
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