Biotopschutz/Landschaftspflege
Aufgaben
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt es eine große Anzahl naturnaher Lebensräume, wie z.B. Bäche, Teiche, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Halbtrockenrasen, Feucht- u. Trockenwälder. Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) sind diese Biotope gesetzlich geschützt. Alle Handlungen, die zu Beeinträchtigungen oder Zerstörung dieser Biotope führen können, sind verboten. Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die gesetzlich geschützten Biotope sind landesweit erfasst.
Verschiedene geschützte Biotope entstanden durch traditionelle Bewirtschaftung, wie z.B. die Bergwiesen. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren von diesen Bewirtschaftungsformen. Die Durchführung von Pflegemaßnahmen werden anteilig gefördert. Die Förderung erfolgt über Programme wie KULAP (für Landwirte) und NALAP (Nicht-Landwirte) sowie über Projektförderungen.
Schwerpunkte der Tätigkeit im Biotopschutz/Landschaftspflege:
- Prüfung und Bearbeitung von Ausnahmeanträgen, Kontrolle sowie Ahndung von Verstößen zum gesetzlichen
Biotopschutz
- Prüfung der Anträge, Erstellung Abstimmungsprotokolle (KULAP, ENL, NALAP)
- Bearbeitung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
- Kontrolle der Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen und Festlegungen (auf Grund von Beihilfen, von
Schutzgebietsverordnungen, artenschutzrechtlicher Belange)
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an naturschutz@kreis-slf.de oder telefonisch unter folgenden Nummern.
Sachgebietsleiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-829
Sachbearbeiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-812
Sachbearbeiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-836
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Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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