Eingriffsregelung
Aufgaben
Eingriffe in Natur und Landschaft sind u. a. Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen und Gewässern, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Pflanzen- und Tierwelt in ihren Lebensräumen, die natürlichen Standortverhältnisse, das Landschaftsbild, den Erholungswert oder das örtliche Klima erheblich beeinträchtigen können.
Eingriffe bedürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) einer Genehmigung, die z.B. bei einer Baugenehmigung miterfasst wird. Ist keine sonstige Entscheidung einer anderen Behörde für einen Eingriff vorgeschrieben, wird eine eigenständige naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, z.B. Bodenversiegelungen bei land- und forstwirtschaftlichem Wegebau.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Belange des Naturschutzes bei Eingriffen in Natur und Landschaft, berücksichtigt werden.Verursacher von Eingriffen sind verpflichtet, in allen Phasen der Planung und Umsetzung von Vorhaben, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu minimieren sowie durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Der Schutz von Bäumen im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die hierfür ggf. eine Baumschutzsatzung erlassen hat. Dies ist bei der Verwaltung der Gemeinde zu erfragen. In der freien Landschaft (d.h. im Außenbereich) liegt die Zuständigkeit bei der unteren Naturschutzbehörde. Für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes sind die Anträge dementsprechend bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen.
Schwerpunkte der Eingriffsregelung:
- Prüfung und Bearbeitung von Vorhaben, die Eingriffen in Natur und Landschaft darstellen
- Erlass von Wiederherstellungsanordnungen für ungenehmigte Eingriffe
- Umsetzung des FFH-Einführungserlasses bei Eingriffen
- Erteilung von Genehmigungen für Baumfällungen im Außenbereich (Baumschutz)
- Erteilung von Auskünften nach Umweltinformationsgesetz
- Effizienzkontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Erstellung der Landschaftspläne
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an naturschutz@kreis-slf.de oder telefonisch unter folgenden Nummern.
Sachgebietsleiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-829
Sachbearbeiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-825
Sachbearbeiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-826
Sachbearbeiter(in) Naturschutz
✆ 03672 823-837
Formulare
- Baumschutz-Merkblatt
- Formblatt Natura 2000 - Vorprüfung einschl. Erläuterung
- Formblatt 1
- Formblatt 2 u. 3
- Formblatt 4
weiterführende Links
Veranstaltungskalender
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