Gefahrenabwehr/Wassergefährdende Stoffe
- Entscheidungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Überwachung bei der Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Tankstellen)
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Silagesickersäften in der Landwirtschaft
- Anordnung zur Stilllegung von Anlagen
- Anordnungen und Überwachung von Maßnahmen bei schädlichen Verunreinigungen von Gewässern und Boden nach Unfällen oder Havarien und bei Fischsterben
- Bearbeitung von Anzeigen im Zusammenhang mit unsachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen