Wasserbau
- Genehmigung von Bauwerken an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich von Gewässern 2. Ordnung, z. B.:
- Errichten von Brücken und Durchlässen sowie Ufermauern an Gewässern 2. Ordnung
- Querung von Gewässern mit Ver- und Entsorgungsleitungen
- Durchführung von Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren beim Ausbau von Gewässern 2. Ordnung
- Genehmigung von Wasserkraftanlagen an Gewässern 2. Ordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Überschwemmungsgebieten an Gewässern 1. und 2. Ordnung (Einzelfallprüfung)
- Außerbetriebnahme von Stauanlagen
- Abstimmung von Maßnahmen zum Gewässerausbau mit Städten, Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbänden
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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