Tierarzneimittelüberwachung
Aufgabe des Veterinäramtes ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren. Zu diesem Zweck werden die Anwendung bzw. der Verbleib der Medikamente sowohl bei den tierärztlichen Hausapotheken als auch landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung überprüft.
So haben Tierhalter unter anderem ein Bestandsbuch zu führen, das folgende Angaben enthält:
- Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere,
- Standort der behandelten Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit,
- Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels, Nummer des tierärztlichen Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleges gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken,
- Art der Verabreichung und verabreichte Menge des Arzneimittels,
- Datum der Anwendung und Nachbehandlungen,
- Wartezeit in Tagen,
- Name der das Arzneimittel anwendenden Person.
Struktureinheiten
Infomaterial
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-732
Mail: veterinaeramt@kreis-slf.de
Besucheranschrift:
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier