Tierschutz
Das Aufgabengebiet Tierschutz umfasst die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art, wie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, Zoofachgeschäfte bzw. zoologische Handlungen, gewerbliche Hundezuchten, aber auch Tiertransporte und Schlachtbetriebe usw. nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien. Wir orientieren uns hierbei an den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der dazu erlassenen Einzelverordnungen oder Gutachten.
Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen auf Grund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei. Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich unter Angabe ihrer Adresse und der Tierhalteranschrift bzw. Örtlichkeit der Tierhaltung mitteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass anonyme mündliche oder schriftliche Anzeigen grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und sofern erforderlich notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.
Im Rahmen des Tierschutzrechtes sind für bestimmte gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise erforderlich, welche über die Tierärzte der Abteilung oder überregionale Einrichtungen erlangt werden können. Eine Erlaubnis bzw. ein Sachkundenachweis ist erforderlich für:
- Gewerbliche Hundezuchten
- Tierheime
- Tierpensionen
- Reit- und Fahrbetriebe
- Zoofachgeschäfte
- Die Zucht von Wirbeltieren für Versuchszwecke
- Die Ausbildung von Schutzhunden
- Die Tätigkeit als Schädlingsbekämpfer
- Die gewerbsmäßige Haltung oder Zurschaustellung von Wirbeltieren mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Nutztieren (z.B. Zirkus).
Struktureinheiten
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Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-732
Mail: veterinaeramt@kreis-slf.de
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Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
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Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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