Tierseuchenbekämpfung
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind folgende Tierhaltungen registriert:
Tierart | Anzahl Betriebe | Anzahl Tiere |
Rinder | 180 | 22000 |
Schweine | 114 | 29000 |
Pferde | 279 | 1050 |
Schafe | 365 | 9500 |
Ziegen | 130 | 300 |
Geflügel | 775 | 8400 |
Bienenvölker | 233 | 1900 |
Unsere Aufgabe besteht darin, vorbeugende Maßnahmen und Untersuchungen zur Abwehr von Seuchen (anzeigepflichtige und meldepflichtige Tierkrankheiten) und Krankheiten sowie Schutzimpfungen in Zusammenarbeit mit den praktischen Tierärzten zu koordinieren und durchzuführen. Derzeit werden im Bereich der Nutztierhaltung folgende Programme durchgeführt:
- Freihaltung von BHV1, BVD, Brucellose, Leukose, Tollwut
- Schutz vor den klassischen großen Tierseuchen Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest
- Bienenseuchenmonitoring
Alle Nutztierbestände einschließlich der Bienen und Nutzfischhaltungen sind in einer Datenbank erfasst und unterliegen der Aufsicht durch das Veterinäramt sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Dazu müssen vor allem Wege von Krankheits- und Seuchenerregern aufgezeigt werden, über die sie eingeschleppt und weiterverbreitet werden können. Unsere Aufgabe besteht aber nicht nur darin, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Schweine-Haltungshygienenverordnung) zu überwachen, sondern auch durch gezielte Beratung der Betriebe und entsprechende Vorsichtsmassnahmen gesunde Tierbestände zu erhalten. In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Tierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie zum Überträger von Tierkrankheiten werden, z. B. Ausbruch von Schweinepest durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine. Es sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen können.
Struktureinheiten
Infomaterial
- Meldebogen zur Anmeldung einer Tierhaltung
- Informationen zur Blauzungenkrankheit
- Merkblatt zur Infektiösen Anämie der Einhufer
- Informationen zur Schmallenberg-Virus-Infektion
- Merkblatt: Nutztierhaltung - Vorgeschriebene Untersuchungen und Impfungen
- Merkblatt: Nutztierhaltung - Meldepflichten, Dokumentation
- Merkblatt: BVD Bekämpfung
- Tierkörperbeseitigung
- Equidenpässe
- Thüringer Allgemeinverfügung zur Varroatosebekämpfung
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-732
Mail: veterinaeramt@kreis-slf.de
Besucheranschrift:
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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