Saalfeld. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVA) sieht nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keinen Grund, die für den 28. Juni 2020 geplante Landratswahl zu verschieben. Das teilte Präsident Frank Roßner Landrat Marko Wolfram am Montagabend schriftlich mit. Wolfram hatte das TLVA am 19. März gebeten, die Wahl wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen auf September zu verlegen und den entsprechenden Bescheid von Januar aufzuheben.
Bei der Ablehnung einer Verschiebung bezieht sich die Aufsichtsbehörde auf die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 18. April. Dort ist eigens eine Ausnahmeregelung für Aufstellungsversammlungen zur Wahl von Bewerbern geschaffen worden. Während ansonsten weiterhin Versammlungen und Veranstaltungen verboten bleiben, sind Aufstellungsversammlungen ab sofort wieder möglich. Damit gebe es keine Grundlage für eine Aufhebung des bisherigen Wahltermins für die Wahl am 28. Juni und gegebenenfalls eine Stichwahl am 12. Juli 2020.
„Ich kann die Entscheidung nur schwer nachvollziehen und hätte mir eine Verschiebung auf September gewünscht. Sowohl die Durchführung der Wahl als auch der Wahlkampf unter den gegebenen Bedingungen stellt jetzt alle Beteiligten vor große Herausforderungen“, sagte Wolfram.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt