Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Als Thema für die Verleihung des Ehrenamtspreises des Landkreises hat der Ausschuss für Kultur- und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement im Sport beschlossen.
Der Landkreis versteht sich seit vielen Jahren als „Sportlandkreis“. Dies äußert sich unter anderem bei der Schaffung von sehr guten Rahmenbedingungen in Sporthallen und Freisportanlagen an Schulen, die durch Vereine genutzt werden können. Zudem fördert der Landkreis sowohl Investitionen in vereinseigene Sportstätten also auch in langlebige Sportgeräte. Der Landkreis unterstützt den Kreissportbund und die Kreissportjugend. Darüber hinaus gewährt der Landkreis mit Unterstützung der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt eine Sportvereinsförderung. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung von Sportvereinen im Rahmen der Ehrenamtsförderung durch die Richtlinie ausgeschlossen worden.
Dennoch bleibt es Aufgabe des Landkreises, im Rahmen seiner Ehrenamtsförderung auch die öffentliche Würdigung von ehrenamtlich engagierten Menschen vorzunehmen. Der Sport erfüllt zahlreiche gesellschaftlich relevante Aufgaben im Ehrenamt. Gesundheitsvorsorge, Geselligkeit, Integration, Vorbildfunktionen, Wettbewerbsgedanken sind nur einige Aspekte, die über den Sport in Vereinen abgedeckt werden. Die besondere Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich stellt eine konkrete Unterstützung der Aktiven dar. Vorschläge für mögliche Preisträger sind ab sofort möglich an das Presse- und Kulturamt des Landkreises. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst statt.
Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung bis zum 30. Juni an das Presse- und Kulturamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativ-gruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert werden sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie im Presse- und Kulturamt unter
0 36 71/8 23-2 08 und im Internet unter www.kreis-slf.de >Bürgerservice > Förderung > Ehrenamtsförderung.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt