Saalfeld. Ab sofort ist die öffentliche Nutzung des Göritzmühlenwehrs in Saalfeld nur noch eingeschränkt möglich. Das örtlich zuständige Umweltamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen und den Gemeingebrauch dieser wasserwirtschaftlichen Anlage aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 27. Juni im Bekanntmachungsteil der Ostthüringer Zeitung veröffentlicht sowie auf der Internetseite des Landkreises.
Damit ist in dem auf der Zeichnung schraffiert gekennzeichneten Gebiet der Saale am Göritzmühlenwehr ab sofort jede Nutzung sowie das Betreten der Wehranlage untersagt. Die obere Grenze dieses Gebietes bildet die Bootseinstiegsstelle unterhalb des Wehres, die untere Grenze ist die Bootsausstiegsstelle oberhalb des Wehres. Der linke und rechte Uferbereich der Saale bilden jeweils die seitliche Begrenzung.
Da die Standsicherheit der Anlage derzeit nicht gegeben ist und der Wehrkörper im Februar 2017 gebrochen ist, bestand dringender Handlungsbedarf. Das Göritzmühlenwehr befindet sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und in der Unterhaltungspflicht der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Das Umweltamt des Landkreises als örtlich zuständige Wasserbehörde hat dabei die Aufgabe, im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens weitere Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit und die Umwelt auszuschließen, damit Menschen nicht gefährdet werden.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Übersichtskarte im Bild
Den Bekanntmachungstext finden Sie hier