3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Aufgrund des § 99 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 18. August 2016 (Amtsblatt Nr. 09/16 vom 20. August 2016), zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 4. Februar 2022 (Amtsblatt Nr. 05/22 vom 17. März 2022), beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung:
§ 14 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird geändert und erhält folgende Fassung:
1. Satzungen des Landkreises werden öffentlich bekannt gemacht in dem Amtsblatt „Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg“.
2. Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen Bestandteile einer Satzung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile auch dadurch erfolgen, dass sie beim Landratsamt ausgelegt werden und auf diese Auslegung bei der öffentlichen Bekanntmachung der übrigen Teile der Satzung in der nach Absatz 1 vorgeschriebenen Form hingewiesen wird. Die Dauer der Auslegung beträgt vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen sieben aufeinander folgende Tage, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung des Hinweises auf die Auslegung; dienstfreie Tage werden nicht eingerechnet.
3. Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
4. Ist eine Bekanntmachung nach Absatz 3 in der dort festgelegten Form aus zeitlichen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter www.kreis-slf.de. Die Bekanntmachung ist nachrichtlich im nächsten Amtsblatt wiederzugeben.
5. Die Bekanntmachungen nach den Absätzen 1, 2 und 3 erfolgen zusätzlich nachrichtlich auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter www.kreis-slf.de.
6. Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Kreistagssitzungen sowie der Sitzungen der Ausschüsse erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter www.kreis-slf.de. Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse ist mit dem Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung auf der Internetseite vollendet. Zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der jeweiligen Sitzung müssen vier, bei Dringlichkeit zwei volle Kalendertage liegen. Eine Entfernung von der Internetseite ist erst nach dem Tag der jeweiligen Sitzung zulässig.
7. Kann die in dieser Hauptsatzung vorgeschriebene Bekanntmachungsform wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht eingehalten werden, so genügt in dringenden Fällen als öffentliche Bekanntmachung jede andere geeignete Form der Bekanntgabe, die eine ausreichende Unterrichtung der Einwohner gewährleistet.
Artikel 2
Die 3. Satzung zur Änderung der der Hauptsatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Saalfeld, den 23.01.2024
Marko Wolfram (Siegel)
Landrat
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in einer Korrekturfassung im Amtsblatt 04/2024 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 29. Februar 2024.
Die Hauptsatzung des Landkreises können Sie hier in einer Lesefassung nachlesen.
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier