Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 mit Beschluss-Nr.: 209-25/23 die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen und mit Beschluss-Nr.: 210-25/23 den Finanzplan 2024 beschlossen.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt bekannt:
HAUSHALTSSATZUNG DES LANDKREISES SAALFELD-RUDOLSTADT
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2024
Auf der Grundlage des § 114 i. V. m. § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die nachfolgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 190.929.200 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 36.875.250 €.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.430.000 € festgesetzt.
§ 4
Für die Kreisumlage beträgt das Umlagesoll 46.260.000 € (= ungedeckter Finanzbedarf). Die Umlagekraft des Landkreises beträgt 121.316.004 €. Zur Deckung des ungedeckten Finanzbedarfes wird der Hebesatz für die Kreisumlage auf 38,132 v. H. festgesetzt.
Für die Schulumlage beträgt das Umlagesoll 3.574.000 € (= 80 v. H. des ungedeckten Finanzbedarfes für Grund- u. Regelschulen abzgl. Einnahmen aus Finanzausgleichsumlage u. Kompensationsleistungen). Der durch die Schulumlage gedeckte Finanzbedarf wird auf die kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Schulträger sind, umgelegt. Die Umlagekraft des Landkreises ohne Gemeinden mit eigener Schulträgerschaft beträgt 56.540.179 €. Der Hebesatz für die Schulumlage wird auf 6,322 v. H. festgesetzt.
Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage und/oder bei der Schulumlage erhebt der Landkreis Verzugszinsen i. H. v. 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 31.820.000 € festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen festgesetzt
a. Beamte 72,75 VbE
und
b. Beschäftigte 515,3866 VbE
und
c. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 56,3333 VbE.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Saalfeld, den 05.02.2024
Marko Wolfram
Landrat
Entsprechend der Vorschriften des § 57 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Bescheid vom 02.02.2024 (Az.:2024-3-1512/126-SLF)
- den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für das Jahr 2024 i. H. von 4.500.000 € und
- den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 i. H. von 7.430.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 100 Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO können Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes 2024
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 114 ThürKO liegt der Haushaltsplan des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das Haushaltsjahr 2024 ab Freitag, dem 16.02.2024 bis Freitag, dem 08.03.2024 im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt in Saalfeld, Schloßstraße 24, Zimmer 335, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme am selben Ort zur Verfügung gehalten.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 03/2023 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 15. Februar 2024.
Veranstaltungskalender
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