Windpark Treppendorf - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windpark Treppendorf Erweiterung GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 27217 Bremen (im Folgenden: Betreiberin) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA 1 bis 3) im Windpark Treppendorf
Das Genehmigungsverfahren wurde gemäß §§ 4 und 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV macht das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt die Entscheidung vom 19.12.2023 (Az.: 106.11:20_02.01/109) öffentlich bekannt.
1. Der Betreiberin wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils 50m oder mehr (im Folgenden WEA 1 bis 3) nach Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) im Windpark Treppendorf in 07407 Rudolstadt, Flur-Flurstück: 0 – 334, 874, 873 der Gemarkung Treppendorf erteilt. Die Anlagen weisen die folgenden Anlagenkenndaten auf:
- Hersteller und Typ der Anlagen: jeweils VESTAS V150-5.6 MW
- Nennleistung: jeweils 5.600 kW
WEA | 1 | 2 | 3 |
Gemarkung | Treppendorf | Treppendorf | Treppendorf |
Flur-Flurstück | 0 – 334 | 0 – 874 | 0 – 873 |
Rechtswert | 659.206 | 659.645 | 659.304 |
Hochwert | 5.632.402 | 5.632.834 | 5.632.762 |
max. Standorthöhe über NN [m] | 453 | 425 | 440 |
max. Anlagenhöhe über NN [m] | 697 | 669 | 684 |
max. Anlagenhöhe über Grund [m] | 244 | 244 | 244 |
Nabenhöhe [m] | 169 | 169 | 169 |
2. Bestandteil dieser Genehmigung sind die paginierten (Seiten 1 – 989) und unter Ziffer II.4 dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen, die in Ziffer II. dieses Bescheides festgelegten Inhaltsbestimmungen, die unter Ziffer III. dieses Bescheides festgesetzten Nebenbestimmungen, die Vordrucke zur Veröffentlichung von Luftfahrthindernissen in Thüringen und das Merkblatt „Hinweise zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“.
3. Diese Genehmigung schließt die folgenden, die Anlage betreffenden, behördlichen Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
a. Baugenehmigung nach § 59 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
b. Naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff in Natur und Landschaft nach § 17 Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG)
c. Luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
d. Wasserrechtliche Entscheidung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
e. Waldumwandlungsgenehmigung nach § 10 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)
4. Kostenentscheidung
a. Die Kosten des Verfahrens hat die Windpark Treppendorf Erweiterung GmbH & co. KG zu tragen.
b. Für diesen Bescheid werden eine Gebühr i. H. v. 25.000,00 EUR und Auslagen i. H. v. 154,01 EUR erhoben. Die Gesamtkosten betragen somit 25.154,01 EUR.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (Schloßstraße 24 in 07318 Saalfeld/Saale) Widerspruch erhoben werden. Zur Fristwahrung muss der Widerspruch innerhalb dieser Frist dort eingehen. Der Widerspruch muss den Widerspruchsführer und den Gegenstand des Widerspruchsbegehrens bezeichnen. Zudem soll der Widerspruch einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst neben dem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung auch eine Begründung, aus der die tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen.
Auf die in den Inhalts- und Nebenbestimmungen dieses Bescheides enthaltenen Bedingungen und Auflagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit seiner Begründung und den der Entscheidung zugrunde gelegten Antragsunterlagen wird vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen im
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Dienstgebäude III, Zimmer 210
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
zur Einsicht ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch im
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/Chemikalienrecht
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
oder unter der im Folgenden genannten E-Mail-Adresse angefordert werden.
Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Terminvereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass zur terminlichen Organisation eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Tagen benötigt wird. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich telefonisch an Herrn Pohl (03672 823 815) oder Herrn Klatt (03672 823 834) bzw. per E-Mail an immissionsschutz@kreis-slf.de
Im Auftrag
Klatt
Leiter SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz/Chemikalienrecht
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Atmsblatt 02/2024 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 2. Februar 2024.
Veranstaltungskalender
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