Saalfeld. Ab sofort können Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises für verschiedenste Aktivitäten, die generationsübergreifend dem Gemeinwesen dienen, Fördermittel beantragen. Eine entsprechende Richtlinie hat der Kreistag am 14. Juli im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ beschlossen.
„Ich verspreche mir davon sehr viel“, sagt Landrat Marko Wolfram. „Die Mikroprojekte, die damit gefördert werden, können dazu beitragen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft und das Zusammenwachsen in den Kommunen zu fördern. Es gibt überall in unserem Landkreis tolle Ideen und Initiativen und engagierte Menschen, die ihre Zeit und ihr Wissen einbringen wollen. Woran es fehlt, ist dann oft das Geld, um so was umsetzen zu können. Meistens sind es vergleichsweise geringe Summen, die dann Großes bewirken können. Dafür ist das Geld für die Mikroprojekte gedacht.“
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt am 23. Juli veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Landkreises nachgelesen werden. Die Anträge können in der Stabsstelle Planung/Controlling des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit für das Jahr 2020 eingereicht werden. Aufkommende Fragen beantworten dort gerne die Sozialplaner Paul Burghause und Birgit Wersch, die klären können, ob Projektideen förderfähig sind.
Was sind mögliche Mikroprojekte?
In Orten der Begegnungen können zum Beispiel offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende, Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden. Ziel ist die Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem Menschen Begegnungs- und Einbringungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.
Wie so ein Mikroprojekt konkret aussehen könnte, erläutert Paul Burghause: „Ein Beispiel welches sich sehr gut als Orientierung für einen möglichen Antrag für ein Mikroprojekt nehmen lässt, ist die Erstellung von Elementen für einen Naturlehrpfad. Das könnte gemeinsam von einem Gartenverein und einer Schulklasse umgesetzt werden. Somit wird sich generationsübergreifend dem Gemeinwohl geöffnet und ein Miteinander unterschiedlicher Altersgruppen ermöglicht.“
Die Richtlinie Mikroprojekte sowie das notwendige Antragsformular können auf der Seite des Landratsamtes unter Jugend und Soziales – Stabsstelle Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit - Sozialplanung – Material zum Download abgerufen werden. Bis zum 31.08.2020 ist die Beantragung für das Jahr 2020 laut Richtlinie bei der untenstehenden Adresse möglich – gegebenenfalls kann das auch noch bis Ende September verlängert werden.
Ansprechpartner für die Mikroprojekte
Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt - Sozialplanung
Rainweg 81, 07318 Saalfeld
Sozialplaner Birgit Wersch (Tel. 03671/823-542) und Paul Burghause – (Tel. 03671/823-662)
Fax: 03671/823-595, E-Mail: Sozialplanung@kreis-slf.de
Martin Modes
Presse- und Kulturamt