Familienförderung (LSZ)
Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Mit dem Beschluss des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen zum 1. Januar 2019 tritt auch die Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ) zum 1. Januar 2019 in Kraft. Damit wurden dem Landkreis, als örtlicher, öffentlicher Träger der Sozial-, Jugend-, Alten- und Gesundheitshilfe, bisherige Aufgaben des Landes für die Familienförderung übertragen. Im Landkreis sind von den veränderten Förderbedingungen wichtige bestehende Einrichtungen und Angebote wie die zwei Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, die Frauenkommunikationszentren in Rudolstadt, Königsee und Saalfeld, das Familienzentrum in Rudolstadt und die Seniorenbeiräte Bad Blankenburg, Saalfeld und Rudolstadt betroffen. Damit deren Fortführung gesichert ist, hat der Landrat die Stabsstelle des Fachbereiches Jugend, Soziales und Gesundheit beauftragt, die Fördervoraussetzungen gemäß der Richtlinie zu schaffen.
Zum 15. November 2018 wurde bereits ein Antrag für die Förderung der genannten Einrichtungen im Bestandschutz und zur Förderung der notwendigen Sozialplanungsprozesse (Personalstelle Sozialplanung) zum 1. Januar 2019 eingereicht. Damit der Landkreis weitere Fördermittel für die Familienförderung zum 1. Juni 2019 beantragen kann (Stufe 3), ist „auf der Grundlage einer fachspezifischen, integrierten Planung ein Plan, der den Bestand, Bedarf und die daraus abgeleiteten bedarfsgerechten, familienunterstützenden Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen aufgelistet […] enthält“ (Richtlinie LSZ) einzureichen. Mit dem vorliegenden „Fachplan Familie“ stellt sich der Landkreis dieser Aufgabe.
Die Gliederung des Papieres orientiert sich an den Vorgaben der Richtlinie und dokumentiert einen umfassenden Planungsprozess, der seit Beginn des vorigen Jahres im Landkreis läuft. Nach Ausführungen zur integrierten Fachplanung und zu wichtigen Sozialstrukturdaten des Landkreises wird auf die Bestands- und Bedarfssituation im Landkreis eingegangen. Innerhalb der Bedarfsanalyse ist eine repräsentative Bevölkerungsbefragung durchgeführt worden, mit deren Hilfe die konkreten Bedarfe der Familien in den Plan einfließen konnten. Dabei wurde die Systematik des Landesprogramms mit den sechs Handlungsfeldern (HF), die sich an den Lebenswelten von Familien orientieren, aufgegriffen:
· Handlungsfeld 1 (HF 1): Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit
· Handlungsfeld 2 (HF 2): Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität
· Handlungsfeld 3 (HF 3): Bildung im familiären Umfeld
· Handlungsfeld 4 (HF 4): Beratung, Unterstützung und Information
· Handlungsfeld 5 (HF 5): Wohnumfeld und Lebensqualität
· Handlungsfeld 6 (HF 6): Dialog der Generationen
Die Darstellungen in den Handlungsfeldern enden immer mit einer Zusammenfassung, die ein Fazit für das weitere Vorgehen enthält. Im Punkt 4 schließen sich die daraus abgeleiteten Zielstellungen des Fachplanes für die nächsten 3 Jahre an und es erfolgt die Benennung der Angebote und Maßnahmen, mit denen der Fachplan umgesetzt werden soll. Hier finden sich die bereits bestehenden Angebote wie auch neue Maßnahmen, die mit Hilfe der zusätzlichen Fördermittel durchgeführt werden sollen. Ausführungen zum Zeitplan der Umsetzung, der Qualitätssicherung und Evaluation schließen den Plan ab. Die Fortschreibung des "Fachplans Familie" wurde von 2022-2024 beschlossen.
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Stabsstelle Planung und Controlling
Fachplanerin Familienförderung (LSZ)
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671/ 823 - 873
Mail: Sozialplanung@kreis-slf.de
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