Bundesteilhabegesetz
Vorstellung der Modellregion Saalfeld-Rudolstadt für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt zum Bundesteilhabegesetz
Das zum 01.01.2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen umfangreiche Veränderungen vorsieht. Mit dem BTHG sollen erweiterte Möglichkeiten der Teilhabe geschaffen werden, die die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen verbessern soll.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt in dem Zeitraum von 2018 bis 2021 finanzielle Mittel zur Verfügung, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des BTHG zu untersuchen.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist eine Modellregion von insgesamt 32 Modellprojekten in ganz Deutschland. Die Projektumsetzung erfolgt seit März 2018. Es wurde hierfür ein Team aus einer Sozialarbeiterin, Frau Gottschlich sowie einer Sachbearbeiterin, Frau Schleitzer gebildet. Das Projektteam ist in das Sozial- und Teilhabeamt, Sachgebiet Teilhabe von Menschen mit Behinderung integriert.
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurden als Projektschwerpunkte folgende Regelungsbereiche ausgewählt:
- die Einkommens - und Vermögensanrechnung (§ 135 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch-SGB IX),
- die Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege (§91 Absatz 3 und § 103 SGB IX) und
- die Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 von den Leistungen nach dem 4.Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (existenzsichernde Leistungen).
Für die Projektumsetzung in den verschiedenen Regelungsbereichen konnten die Mitarbeiter des Modellprojektes wichtige Kooperationspartner, wie die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH sowie die AOK Plus Gesundheitskasse Sachsen Thüringen für sich gewinnen, welche gemeinsam die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes überprüfen.
Mit der Beteiligung an dem bundesweiten Modellprojekt möchte sich der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf die neuen Gesetzmäßigkeiten ab dem 01.01.2020 umfassend vorbereiten. Zielsetzung soll sein, die internen Prozesse und Strukturen anzupassen und schlussendlich dem Antragsteller eine reibungslose Antragsbeantragung sowie -bearbeitung gewährleisten zu können.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Sachgebiet Sachgebiet Teilhabe von Menschen mit Behinderung gern zur Verfügung.
Änderungen durch die 3. Reformstufe ab 1. Januar 2020
Am 06.08.2019 veranstaltete das Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege gemeinsam mit der Betreuungsbehörde eine 2.Informationsveranstaltung für Betreuer zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). In Vorbereitung auf die Umsetzung der 3.Reformstufe des BTHG ab den 01.01.2020 wurden den rund 100 interessierten Betreuern die Änderungen im Gesetz vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde den Betreuern ausführlich mitgeteilt, welche Aufgaben mit der Umsetzung des BTHG zu erledigen sind. Darüber hinaus versendete das Sozialamt bereits Ende Juni 2019 ein Informationsschreiben zu den Veränderungen in der Leistungsgewährung ab den 01.01.2020. Nachfolgend finden Sie das Informationsschreiben sowie die Präsentationen zum Download auf unserer Homepage.
Präsentation vom 6. August 2019
Infoschreiben Bundesteilhabegesetz
Informationsveranstaltung zur Umsetzung der 3. Reformstufe
Am 15.01.2020 folgte das Modellprojekt „Modellhafte Erprobung regionaler Projekte“ (MRP) der Einladung der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH zu einem gemeinsamen Infoabend zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Café Waage in Saalfeld.
Die Informationsveranstaltung wurde von zahlreichen Interessenten in Anspruch genommen, so dass rund 40 Bewohner, Betreuer, Angehörige sowie Mitarbeiter begrüßt werden konnten.
Zu Beginn des Abends wurden zunächst allgemeine Informationen zum Stand des Bundesteilhabegesetzes gegeben. Darüber hinaus informierte das Modellprojekt, vertreten durch Frau Gottschlich-Reis und Frau Schleitzer über die Umsetzung der 3. Reformstufe des BTHG´s ab dem 01.01.2020 und deren Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen in einer besonderen Wohnform, so die neue Begrifflichkeit der einst stationären Einrichtungen.
Der wichtigste Tagesordnungspunkt beinhaltete jedoch die Fragen, die im Vorfeld der Veranstaltung von den Bewohnern der Brudergasse dem Modellprojekt MRP zugearbeitet wurden. So sorgten sie sich etwa, ob sie ab den 01.01.2020 in der besonderen Wohnform wohnen bleiben dürfen. Oder was passiert, wenn sie in Rente gehen, wieviel Geld sie auf dem Konto haben dürfen oder was passiert, wenn sie einen Außenarbeitsplatz annehmen.
Der Infoabend hatte das Ziel, die Unsicherheiten abzubauen, die sich durch die Änderungen der neuen Rechtslage ergeben. Es war ein gelungener Abend, der gezeigt hat, die Menschen mit Behinderung auf dem Weg der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mitzunehmen und zu beteiligen.
Die Präsentation zum Infoabend steht zum Download bereit.
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Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sozial- und Teilhabeamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-645
Fax: 03671 823-370
Mail: sozialamt@kreis-slf.de
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