Aktuelle Meldungen aus dem Landkreis
Aktuelle Informationen zu SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) sowie zu Gegenmaßnahmen des Landkreises
Aktuelle Informationen zu SARS-CoV-2 sowie zu Gegenmaßnahmen des Landkreises
Auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse und der Beschlüsse des Thüringer Kabinetts gilt seit dem 26. Januar eine neue Corona-Verordnung. Diese beinhalten unter anderem Begrenzungen für private Kontakte, eine erweiterte Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen oder Vorgaben für den Einzelhandel. Die Corona-Verordnungen sowie viele weitere Informationen können Sie in der jeweils aktuellen Form im Corona-Infoportal des Freistaats Thüringen finden.
Geltende Bestimmungen im Land Thüringen
Die Landesregierung passt die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie regelmäßig der aktuellen Lage an. Die geltenden Regelungen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Bitte beachten Sie dort besonders die jeweils aktuellen Fassungen der
Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung,
der Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus,
sowie der Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende.
Antworten zu häufig gestellten Fragen gibt es hier.
Neben den Vorschriften können Sie selbst auch dazu beitragen, die Infektionen von Mensch zu Mensch zu verringern: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten- und Niesetikette sowie Abstandhalten zu anderen Menschen. Die beste Möglichkeit, sich selbst und Andere keinen unnötigen Risiken auszusetzen, ist ruhiges und besonnenes Handeln.
Wir bitten darüber hinaus jede und jeden Einzelnen darum, das eigene Verhalten zu überdenken und Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Raum soweit wie möglich zu meiden. Setzen Sie weder sich noch andere einer Infektionsgefahr aus!
Variable Einschränkung von Versammlungen in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz
Beachten Sie, dass gemäß der Thüringer Verordnung die maximal zulässige Personenzahl bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte (Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro 7 Tage) zur Zeit weiter eingeschränkt werden kann.
Zusätzlich geltende Bestimmungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Ergänzend zu den Bestimmungen der Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO) vom 14. Dezember 2020 (GVBl S. 631) hat der Landkreis mit Wirkung ab dem 15. Februar 2021 Maßnahmen angeordnet, die über die bestehende Landesverordnung hinaus gehen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 09.01.2021 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Februar 2021 finden Sie
hier in einer Lesefassung
hier als Download
Die Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 tritt damit außer Kraft.
Zu beachten ist, dass sowohl die Landesverordnung wie auch die Allgemeinverfügung des Landkreises gelten und sich bezüglich der Maßnahmen ergänzen. Bei Abweichungen haben die Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung Vorrang.
Was tun bei Kontakt mit Infizierten und im Quarantänefall?
Wenn Sie Kontakt mit positiv getesten oder mit (möglicherweise) an Covid-19 erkrankten Personen hatten, sollten Sie die geltenden Corona-Regeln noch genauer befolgen und Kontakte zu anderen Menschen soweit möglich unterbinden.
Allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf, der Quarantäne und den verschärften Regeln, die zu beachten sind, finden Sie in unserer Quarantäne-Übersicht.
Spezifische Fragen zu Ihrem konkreten Fall richten Sie bitte an das Gesundheitsamt.
Impftermine und Schnelltests
Fragen zu Impfungen und Impfterminvergabe
Für das Thema Cororna-Impfungen ist in Thüringen die Kassenärztliche Vereinigung (KVT) zuständig. Eine Vermittlung ins Gesundheitsamt oder zur KVT ist den Beraterinnen und Beratern leider nicht möglich, so gerne sie das tun würden.
Impftermine bei der KVT über das
- Terminportal www.impfen-thueringen.de
- Termin-Hotline 03643/49 50 490
Pressemeldung zur Impfstelle Rudolstadt (26.01.2021).
Corona-Schnelltests können an folgenden Orten im Landkreis durchgeführt werden:
Testzentren des DRK:
Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bietet an den Testzentren in Saalfeld (Schießteich) und Rudolstadt (Breidtscheidstraße) von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr einmal pro Woche für jeden Bürger einen kostenfreien Test an. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Tests in Apotheken:
Darüber hinaus bieten die folgenden Apotheken zu deren üblichen Öffnungszeiten kostenfreie Tests an. Um telefonische Voranmeldung wird hier gebeten. Die vom Gesundheitsamt beauftragten Apotheken sind die Apotheke in Leutenberg, Fröbelapotheke in Oberweißbach, Uhlenapotheke in Uhlstädt-Kirchhasel, Parkapotheke in Königsee und die Aesculap-Apotheke in Bad Blankenburg.
Zur Testung in den Testzentren und Apotheken ist ein Ausweisdokument erforderlich. Die Krankenkassenkarte wird nicht benötigt.
Telefonhotlines für Informationen und Sorgentelefon
Corona-Infotelefon
Fragen rund um Corona-Meldungen und Corona Tests beantwortet Ihnen das Gesundheitsamt unter der Corona-Holtline 03671/823 823.
Telefonseelsorge / Sorgentelefon
Als Gesprächspartner stehen Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises Rudolstadt-Saalfeld und Beschäftigte der Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein zur Verfügung.
Die Sprechzeiten Corona-Sorgentelefon unter der Rufnummer 03671-823 777 sind
Montags bis Donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr.
und am Freitag von 8 bis 13 Uhr
Es handelt sich speziell um ein seelsorgerisches Angebot, den Anrufern kann im Gespräch ein offenes Ohr und Zuwendung gegeben werden, um die eigenen Sorgen besser bewältigen zu können. Die Vertraulichkeit der Gespräche ist selbstverständlich. Wir bitten um Verständnis, dass unter dieser Nummer keine Fachfragen aus dem medizinischen und rechtlichen Bereich beantwortet werden können.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Berater am Sorgentelefon auch keine besseren Zugänge zum Gesundheitsamt haben.
Einschränkung des Besucherverkehrs im Landratsamt
Die Zulassungsstelle in Rudolstadt ist ohne telefonische Terminvergabe zu den gewohnten Öffnungszeiten nutzbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das elektronische Ticketsystem (Zulassung Rudolstadt) zu nutzen. Für Besuche in der Zulassungsstelle Saalfeld ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 3671/823- 175 / 161 / 183 oder über das Onlinebuchungssystem (Zulassung Saalfeld) erforderlich.
Es gelten weiter die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Mindestabstand, kein Zugang bei Erkältungssymptomen). Für alle anderen Bereiche des Landratsamtes ist für persönlichen Vorsprachen weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung mit den jeweiligen Fachämtern notwendig.
Der Zutritt zum Haus I (Schloss) sowie Haus II (Rainweg) erfolgt durch zentrale Empfangsbereiche, an denen der Termin nachzuweisen ist und ein zuständiger Bediensteter den Bürger/die Bürgerin abholt und in einen Raum zum Termin begleitet. Der Zutritt zum Haus III ist durch das Hauptportal (Schwarzburger Chaussee) gewährleistet.
Mit Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden gelten die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen für Covid-19 (Schutzbedeckung ist zu tragen, Mindestabstand ist einzuhalten, Vermeidung von Körperkontakt, kein Zugang bei Unwohlsein etc.).
Sowohl für die Beratung wie auch die Terminvergabe finden Sie in der Telefon- und Mailadressenliste die richtigen Ansprechpartner*innen.
Informationen für Unternehme und Selbstständige
Die Landesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm aufgelegt. Zuständig für die Abwicklung ist die Thüringer Aufbaubank. Alle Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren können Sie auf der Seite der TAB finden:
Thüringer Aufbaubank - Coronavirus: Informationen für Unternehmen
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Agentur für Arbeit bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.
Informationen zum Betrieb der Kindergärten
Informationen zum Betrieb der Kindergärten finden Sie beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Die Kindergärten in ganz Thüringen werden aufgrund der hohen Zahl von Coronainfektionen bis voraussichtlich zum 19. Februar 2021 geschlossen. Der Betreuungsanspruch ist für diese Zeit ausgesetzt, oberste Priorität hat die Kontaktverringerung zur Eindämmung des Corona-Virus.
Eine Notbetreuung wird für Kinder aufrechterhalten, sofern die Personensorgeberechtigten sie weder selbst betreuen noch eine anderweitige, den allgemeinen Vorgaben zur Kontaktminimierung entsprechende Betreuung sicherstellen können. Der Bedarf für Notbetreuung muss beim Kindergartenträger schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Landesregierung hat auf ihrem Corona-Informationsportal einen einheitlichen Antrag für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt. Den Antrag zur Notbetreuung können Sie hier herunterladen.
Eltern können sich bei Fragen zur Notbetreuung an die Kindergarten-Hotline des Landratsamtes unter 03671 / 823-100 wenden.
Für Eltern, die das erweiterte Kinderkrankengeld aufgrund einer Corona-bedingten Schließung eines Kindergartens in Anspruch nehmen, hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine Mustervorlage als Ergänzung für den Antrag an die Krankenkasse angefertigt.
Öffnung der Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22. Februar
- Kindergärten wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
- Damit entfällt die Notbetreuung.
- Die Betreuung erfolgen in der festen Gruppe, alle Kinder können jeden Tag in den Kindergarten
Informationen zum Schulbetrieb an Thüringer Schulen
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat folgende Festlegungen getroffen, die ab 11. Januar bis vorerst 19. Februar 2021 gelten. Die jeweils aktuellen Landesregeln zum Schulbetrieb finden Sie beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sonderregelungen ab 11. Januar 2021 im Schulbereich
- Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 11. bis 22. Januar 2020 im Häuslichen Lernen unterrichtet.
(Ausnahmen: Schulabgängerklassen könne für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen Präsenzunterricht in Prüfungsfächern erhalten. Mit Abschlussklassen können auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchgeführt werden. Prüfungen von Schüler:innen und Lehramtsanwärter:innen können im Januar durchgeführt werden.) - In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar 2021 sind Ferien, das Häusliche Lernen pausiert.
- Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
- Nichtschulische Bildungsveranstaltungen in Präsenzform an Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen und in der Erwachsenenbildung sind zunächst bis 19. Februar 2021 untersagt.
Für Eltern, die das erweiterte Kinderkrankengeld aufgrund einer Corona-bedingten Schließung einer Schule in Anspruch nehmen, hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine Mustervorlage als Ergänzung für den Antrag an die Krankenkasse angefertigt.
Schulöffnungen ab dem 22. Februar
- Klassenstufen 1 bis 4 wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
- Damit entfällt die Notbetreuung.
- Die Beschulung erfolgen in der festen Gruppe, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.
ab 1. März 2021:
- Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in eingeschränkten Regelbetrieb.
- Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt
- eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.
Schülerinnen und Schüler können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreit werden.
Weitere Informationen
Ab Montag bleiben die Schulen geschlossen
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Saalfeld. Der Landkreis erlässt heute die neue Allgemeinverfügung, aufgrund der ab Montag, 19. April, die Schulen im Landkreis bis einschließlich den 30. April wieder geschlossen werden. Für di...
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Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. E...
55 neue Coronafälle im Landkreis
RKI-Inzidenz bei 253,9 – drei weitere bestätigte Todesfälle
Saalfeld. Mit Stand Donnerstag, 15. April, wurden 55 neue Corona-Infektionen vom Gesundheitsamt bestätigt. In den Thüringen-Kliniken werden 47 Personen stationär behandelt, 13 weitere auf der I...
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