Ehrenamt
Anträge auf Fördergeld der Thüringer Ehrenamtsstiftung bis zum 30. Juni stellen
Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr mit Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung das ehrenamtliche Engagement im Kreis. Anträge werden im Landratsamt, Presse- und Kulturamt bis zum 30. Juni des laufenden Jahres entgegengenommen.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert werden sollte. Die Förderanträge können bis zum 30. Juni dieses Jahres eingereicht werden.
Zur Beantragung nutzen Sie bitte die unten stehenden Formulare. Zu den Anträgen für die Ehrenamtscard sowie zur Beantragung der Ehrenamtsförderung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung eine Einwilligung zur Datenerhebung notwendig. Diese finden Sie ebenfalls in der Linkliste.
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Presse- und Kulturamt / Ehrenamtsförderung
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-208
Mail: presse@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
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