Saalfeld. „Mit Augenmaß für alle Bedürfnisse“, so fasst Landrat Marko Wolfram das Ergebnis der jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) zusammen. Mit großer Mehrheit wurde Abfallgebühren beschlossen, die durch die degressive Staffelung sowohl den Willen des Kreistages berücksichtigt als auch Einzelhaushalte nicht überstrapazieren. Parallel dazu wurde in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zur Entlastung von kinderreichen Familien eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und dem ZASO geschlossen, nach der die Festgebühr für Familien mit mehr als drei Kindern ab dem vierten Kind anteilig vom Landkreis erstattet wird.
Die vom CDU-Kreistagsmitglied Dr. Werner Thomas vorgeschlagene Gebührenvariante ist in der Verbandsversammlung durchgefallen. In der Versammlung wurde ausdrücklich missbilligt, dass Dr. Thomas als stellvertretender Verbandsvorsitzender eigenmächtig die Sitzungsunterlagen verändert hatte, obwohl diese bereits versandt waren. Die Versammlung beschloss daraufhin, die veränderten Unterlagen zurückzuweisen und zu den ursprünglich vorgelegten zu beraten. Darüber hinaus waren in der Variante von Dr. Thomas die Kosten nicht sachgerecht aufgeteilt. „Seine Rechnung war nicht genehmigungsfähig, das ist ihm mehrfach gesagt worden“, berichtet der Landrat. Entsprechend fiel das Abstimmungsergebnis aus: Dr. Thomas stimmte als Einziger für seine eigene Vorlage.
Diese war nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern wäre Ein-Personen-Haushalte auch teuer zu stehen gekommen. „Die alleinstehende Rentnerin mit 700 Euro Rente hätte nach Dr. Thomas‘ Vorschlag 60 Prozent höhere Gebühren zahlen müssen“, rechnet Wolfram vor. Nicht gerechtfertigt sei deshalb die Kritik des Thüringer Verbandes kinderreicher Familien. Denn entsprechend der Vereinbarung zwischen ZASO und Landkreis können diese jetzt auf Antrag die Gebühr ab dem vierten Kind erstatten lassen. „Wir wollen alle die kinderreichen Familien entlasten, aber eben nicht – wie von Dr. Thomas vorgeschlagen – auf Kosten der alleinstehenden Rentnerin“, erklärt der Landrat.
Familien mit mehr als drei kindergeldberechtigten Kindern können vorerst für 2020 beim ZASO einen formlosen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung stellen. Erstattet wird die Differenz zwischen der Gebühr laut Bescheid und der Festgebühr, die bei Haushalten mit drei Kindern anfallen würde. Nach Willen des Landrates soll diese Erstattung auch für 2021 möglich sein, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Kreistag freigeben werden. Nähere Informationen werden im Amtsblatt am 26.11.2020 veröffentlicht und sind auf der Website des ZASO abrufbar.
Peter Lahann,
Presse- und Kulturamt