Saalfeld. Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Schwarza“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut werden die Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist der vorgesehene Schautermin und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich. Die Gewässerschauen sind öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. Dies ist auch im Vorhinein an die unter diesem Schreiben befindlichen Kontaktdaten möglich. Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
Termin für die Gewässerschau im März 2024 des Gewässers 1. Ordnung „Schwarza“ im Landkreis Sonneberg/Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (1. Teilabschnitt)
(Änderungen vorbehalten)
Datum | Uhrzeit | Gewässerabschnitt* | Landkreis |
13.03.2024 | 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr | Goldisthal | Sonneberg |
13.03.2024 | 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr | Oelze und Katzhütte | Saalfeld-Rudolstadt |
*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:
Postalisch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 44
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Telefonisch:
Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 – 57 3917 265
Per Mail:
Email: gu@tlubn.thueringen.de