Saalfeld. Am 16. Januar 2024 hat die Landesregierung Thüringen den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen beschlossen, welches ab Mitte 2024 in Kraft treten soll.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können im Zeitraum vom 5. Februar bis einschließlich 15. März 2024 an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) übermittelt werden. Darauf weist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt im aktuellen Amtsblatt hin.
Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?
Bevorzugt wird die Abgabe einer Stellungnahme über die eingerichtete Beteiligungsplattform des TMIL, welche zu Beginn des Beteiligungsverfahrens zugänglich sein wird unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de . Alternativ können Stellungnahmen mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch per E-Mail an poststelle@tmil.thueringen.de oder an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung in der Werner-Seelenbinder-Straße 8 in 99096 Erfurt, gesendet werden. Eine Eingangsbestätigung oder Beantwortung der Stellungnahme erfolgt hierbei nicht.
Wo liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme aus?
Die ausführliche Bekanntmachung und die Orte der Einsichtnahme finden Sie im Anhang.
Der zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms einschließlich weiterer zweckdienlicher Unterlagen steht auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de zur Verfügung.
Möglichkeit zur Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) Thüringen noch bis zum 15. März 2024
Beschluss der Landesregierung Thüringen über den zweiten Entwurf zur Änderung des LEP Thüringen soll ab Mitte des Jahres 2024 in Kraft treten
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