Aufgrund der extrem steigenden Fallzahl, ist es dem Landratsamt nicht mehr möglich, die vollständige Kontaktverfolgung in allen Fällen zu gewährleisten. Entsprechend der Vorgaben des Landes wird die Kontaktverfolgung ab sofort nach folgenden Prioritäten abgearbeitet:
1. Vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten,
2. Gemeinschaftseinrichtungen mit einer Vielzahl von Kontakten wie Schule, Kindergärten und –tagesstätten sowie Kinderheime,
3. positive Einzelpersonen.
Bei Einzelpersonen werden nur noch direkt Betroffene (positiv auf das Corona-Virus Getestete und mit typischen Symptomen Erkrankte) durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Weitere Kontaktpersonen können auf Grund der großen Zahl der Fälle aktuell nicht mehr kontaktiert werden.
Für Kontaktpersonen zu auf das Corona-Virus Getestete gelten dennoch die Regelungen des §9 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung!
Die Regelungen im Einzelnen:
• Treten Symptome einer Corona-Erkrankung auf, ist umgehend ein Arzt zu kontaktieren
• Kontaktpersonen gelten als Ansteckungsverdächtige [§9 Absatz 1]
• Für sie besteht die Pflicht zur Absonderung
• Die Pflicht zur Absonderung besteht nicht bei vollständig Geimpften und Genesenen, sofern diese keine Krankheitszeichen aufweisen
• Die Pflicht zur Absonderung endet nach 10 Tagen nach letztem Kontakt zum Corona-Positiven.
• Ab Tag 6 kann die Quarantäne beendet werden bei Vorlagen eines negativen Testergebnisses einer PCR-Testung (durchgeführt frühestens am Tag 5)
• Ab Tag 8 kann die Quarantäne beendet werden bei Vorlagen eines negativen Testergebnisses einer Antigen-Testung (durchgeführt frühestens am Tag 7)
Für Kontaktpersonen gilt somit ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Die Regelungen zur Absonderungsplicht der Thüringer Verordnung sind zwingend einzuhalten.
Eine ausführliche Regelung der Absonderung können Sie hier als pdf herunterladen.
Die aktuell gültige Landesverordnung ist hier im Original zu finden: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1267
Zur Umsetzung des gestrigen Kabinettsbeschlusses zur weitgehenden Einführung einer 2-G-Regelung wird derzeit eine Allgemeinverfügung des Landkreises erarbeitet. Sie wird umgehend auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Peter Lahann
Pressestelle