Saalfeld. Der Antrag der Gemeinde Katzhütte auf einen kreisübergreifenden Zusammenschluss mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach und Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach wird nicht in das Gesetzt zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2019 aufgenommen. Darüber informierte mit Schreiben vom 7. August das Thüringer Innenministerium Bürgermeister Wilfried Machold. Landrat Marko Wolfram begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. „Die Begründung zeigt, dass sich das Ministerium unseren Argumenten aber vor allem dem Votum vieler Bürgerinnen und Bürger aus Katzhütte nicht verschlossen hat. Ich hoffe, dass diese Entscheidung zur Befriedung in der Schwarzatalgemeinde führt“, sagte Wolfram.
Das Innenministerium verweist in seiner Begründung auf die ablehnenden Stellungnahmen der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal" und ihrer Mitgliedsgemeinden als auch des Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt im Anhörungsverfahren. Der Kreistag des Ilm-Kreises habe die Maßnahme ebenfalls nicht uneingeschränkt befürwortet, sondern unter den Vorbehalt des Ergebnisses des Bürgerentscheides der Bürgerinitiative „Pro Katzhütte-Oelze" zum Verbleib der Gemeinde Katzhütte gestellt.
Zwischenzeitlich habe sich eine große Anzahl von Bürgern der Gemeinde Katzhütte mit Protestschreiben und Unterschriftenlisten direkt an Innenminister Georg Maier und Staatssekretär Uwe Höhn gewandt und Einwände gegen den Neugliederungsbeschluss vom 28. Februar 2018 vorgebracht. Am 2. August 2018 seien Listen mit 527 Unterschriften für den Verbleib Katzhüttes in der neu beantragten VG „Schwarzatal“ durch Vertreter der Bürgerinitiative „Pro Katzhütte-Oelze" eingereicht worden. Dies ließe erwarten, dass das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Katzhütte-Oelze" erfolgreich sein werde.
Die Argumente für die Neugliederung seien sorgfältig abgewogen worden. Im Ergebnis sei festzustellen gewesen, dass die Belange, die für die Zuordnung der Gemeinde zur neuen Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" und für den Verbleib im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sprächen, überwiegen. Besonders sei zu berücksichtigen gewesen, dass die getroffenen Entscheidungen in der Region, eine Landgemeinde aus der Stadt Oberweißbach/Thür. und den Gemeinden Mellenbach-Glasbach und Meuselbach-Schwarzmühle unter dem Dach einer vergrößerten Verwaltungsgemeinschaft aus den Verwaltungsgemeinschaften „Bergbahnregion/Schwarzatal“ und „Mittleres Schwarzatal" zu bilden, perspektivisch denkbare Neugliederungsoptionen für die Gemeinde Katzhütte innerhalb des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt eröffnen würden.
Da die Einwohnerzahl der Gemeinde Katzhütte in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren weniger als 3.000 Einwohner betragen hat, sei beabsichtigt, die Gemeinde Katzhütte der neu gebildeten Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal" zuzuordnen. Die Maßnahme sei im ThürGNGG-E 2019 aufgenommen.
Die abschließende Entscheidung über die Gemeindeneugliederungen obliege jedoch letztlich allein dem Landesgesetzgeber. Diesem würden die Gründe für die Nichtaufnahme nach Befassung des Kabinetts Ende August 2018 mitgeteilt, heißt es in dem Schreiben.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt