Saalfeld. Das Landratsamt als untere Rechtsaufsicht beabsichtigt nach derzeitiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage das Verfahren bezüglich der Bürgerentscheide in Katzhütte zur Gebietsreform zu beanstanden und die Abstimmungsergebnisse vom 6. Januar 2019 für ungültig zu erklären. Das teilte Landrat Marko Wolfram bereits Anfang März dem Thüringer Innenministerium schriftlich mit. In dem vierseitigen Schreiben werden zahlreiche Verstöße aufgelistet. „Die eklatanten Mängel bei der Durchführung des Bürgerentscheids machen es erforderlich, dass die Rechtsaufsicht tätig wird“, betonte Wolfram. Die inzwischen erfolgte Willensbekundung des Kreistages zum Verbleib Katzhüttes im Landkreis sei davon völlig unabhängig.
Die Gemeinde wurde bereits Mitte Januar mit den Mängeln beim Bürgerentscheid konfrontiert und nach einer detaillierten Anhörung Ende Januar zu einer Stellungnahme bis zum 15. Februar aufgefordert. Einen Tag vor Ablauf der Frist beantragte der inzwischen von der Gemeinde eingeschaltete Rechtsbeistand eine Verlängerung bis zum 29. März. Auf eine von der Kommunalaufsicht gewährte Fristverlängerung bis zum 11. März reagierte der Rechtsbeistand wiederum mit einem Hinweis auf die umfangreiche Materie, die eine Frist bis Ende März nötig mache. Inzwischen liegt eine Stellungnahme des Bürgermeisters vor, die Antwort des Rechtsbeistandes der Gemeinde steht jedoch aus.
Die bislang bekannten Verfahrensmängel haben aus Sicht der Kommunalaufsicht einen so wesentlichen Einfluss auf das sehr knappe Abstimmungsergebnis (9 Stimmen bzw. 15 Stimmen in der Stichfrage), dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei einem fehlerfreien Verfahren ein anderes, unter Umständen entgegengesetztes Ergebnis erzielt worden wäre.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt