Saalfeld. Am Freitag, 23. März beginnt das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren für die Gemeinden, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden zusammenschließen wollen. Die Veröffentlichung dazu erfolgt im Amtsblatt des Landkreises am 24. März und zuvor auch auf der Internetseite des Landkreises.
Angehört werden die Einwohner der Gemeinden Saalfelder Höhe, Wittgendorf, Kamsdorf und Unterwellenborn sowie der Stadt Saalfeld/Saale und der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“.
Die betroffenen Gemeinden haben von der Kommunalaufsicht des Landkreises ein Schreiben erhalten, das örtlich bekannt gemacht wird und sich an alle Einwohner richtet. Es wird an allen bekannten Verkündungstafeln der o. g. Kommunen ausgehängt, dort kann man Näheres zum Verfahren entnehmen.
Den beteiligten Gemeinden und den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, wird mit der Anhörung Gelegenheit gegeben, zu den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen. Alle übrigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“ und deren Einwohner sowie die Verwaltungsgemeinschaft erhalten ebenfalls Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, weil sich durch die vorgeschlagenen Neugliederungen Änderungen ihrer Verhältnisse ergeben.
Die von dieser Gemeindeneugliederung betroffenen Einwohner haben ab dem 23. März 2018 die Möglichkeit, in den Gesetzentwurf nebst seiner Begründung Einsicht zu nehmen und hierzu gegenüber dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale bis zum 25. April 2018 unter dem Aktenzeichen (Az. 093.020.11_000(18)1-03/mmac) schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Einsichtnahme kann in den betroffenen Kommunen und im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Dienstgebäude Haus III, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Raum 311 erfolgen und zwar jeweils
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Im Anhang:
Text der Anhörung, der am 24. März im Amtsblatt veröffentlicht wird
Anschreiben an die Gemeinden