Saalfeld. Am 1. Oktober beginnt in Thüringen die Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019.
In der Regel werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über das Amtsblatt Ihrer Kommune auf die Anhörung und die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen.
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erscheint dazu am kommenden Samstag, 29. September, ein Amtsblatt, in dem das Landratsamt und die beiden Städte Saalfeld und Rudolstadt die erforderlichen Veröffentlichungen für die Anhörung in ihren Gebietskörperschaften vornehmen.
Das Landratsamt weist dabei insbesondere auf folgende Bekanntmachung hin, die auch auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht ist. Dort ist auch der Gesetzentwurf nur Neugliederung zum Herunterladen eingestellt.
Das Amtsblatt finden Sie auch hier im Anhang.
Text der Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt weist alle Einwohner der Städte Rudolstadt und Remda-Teichel auf das Verfahren zur Anhörung bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS 6/6060) sowie den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530) hin.
Den beteiligten Städten und den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, wird daher Gelegenheit gegeben, zu den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen.
Die von dieser Gemeindeneugliederung betroffenen Einwohner haben ab dem 01. Oktober 2018 die Möglichkeit, in den Gesetzentwurf nebst seiner Begründung Einsicht zu nehmen und hierzu gegenüber dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale bis zum 02. November 2018 unter dem Aktenzeichen (Az. 093.020.11_000(18)2-03/mmac) schriftlich Stellung zu nehmen.
Näheres kann der diesbezüglichen Aufforderung, ausgehängt an allen bekannten Verkündungstafeln, veröffentlicht in dem jeweiligen Amtsblatt der o. g. Kommunen sowie auf der Hompage des Landkreises, entnommen werden.
Die Einsichtnahme kann auch im Landratsamt, Dienstgebäude Haus III, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Raum 311 erfolgen und zwar jeweils
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Saalfeld/Saale, 17.09.2018
Im Auftrag
Machelett
Leiter Kommunalaufsicht