Saalfeld. Am Sonntagnachmittag fand eine weitere Sitzung des Krisenstabes unter der Leitung von Landrat Marko Wolfram statt. Schwerpunkt der Beratung, an der auch die Bürgermeister der Städte Saalfeld und Rudolstadt, Dr. Steffen Kania und Jörg Reichl, teilnahmen, war der Umgang mit der vom Land verfügten Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dazu hat das Land inzwischen eine umfangreiche Regelung erlassen.
Als Kernpunkte wurde festgelegt, dass nur Kinder aufgenommen werden, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind
- im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
- im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
- in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
- in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
- im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);
Im Einzelfall können auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.
Es werden nur Krippen-, Kindergarten und Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 betreut. Ältere Kinder können an der Notbetreuung nicht teilnehmen. Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen. Es werden nur Kinder betreut, bei denen beide Elternteile oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil in einer sog. kritischen Infrastruktur arbeiten. Erfüllt nur ein Elternteil diese Voraussetzungen, kann das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
Im Krisenstab wurde festgelegt, dass Eltern die Beiträge zur Hortbetreuung (im Landkreis maximal 95 Euro im Monat) und für die Betreuung in Kindergärten und Kindertagespflegeeinrichtungen unkompliziert stunden lassen können. Der Landkreis wird zur Hortbetreuung zeitnah ein kurzes Antragsformular ins Internet stellen. Ebenso wollen die Träger von Kindergärten und Kindertagesstätten verfahren. Diese unkomplizierte Regelung ist für Eltern gedacht, die derzeit keine Betreuung in Anspruch nehmen können und die Beiträge nicht bezahlen können. Sobald eine Regelung mit dem Land getroffen wurde, könnten die Gebühren für nicht betreute Kinder zurückerstattet werden
In einer weiteren Allgemeinverfügung legt das Landratsamt fest, dass Einwohner, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben. Schüler, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben müssen ebenfalls zu Hause bleiben.
Zu den Risikogebieten (nach Robert-Koch-Institut, Stand 15. März) gehören: Italien, Iran, in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), in Österreich: Bundesland Tirol, in Spanien: Madrid, in USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York. Besonders betroffene Gebiete in Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Die Risikogebiete sind unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html täglich aktualisiert.
Hochzeiten und Trauerfeiern sind grundsätzlich möglich, soweit die Zahl von 50 Personen nicht erreicht wird und die Auflagen (namentliche Registrierung, kein Zugang für Personen mit Erkältungssymptomen) eingehalten werden.
Hilfsangebote organisieren
Der Landrat hat sich per Brief an alle Bürgermeister gewandt, in ihren Gemeinden Hilfsangebote zu organisieren, wenn Nachbarschafts- oder Familienhilfe nicht möglich ist.
Wer selbst helfen will – etwa Einkäufe oder ähnliches für andere erledigen - kann sich im Altkreis Saalfeld an den Bürgerservice der Stadt unter Tel. 03671 – 598 – 297 oder 298 wenden.
Die Stadtverwaltung Rudolstadt sammelt Angebote für das Stadtgebiet über ihren Bürgerservice unter Tel. 03672 – 486 320.
Der Landkreis plant den Zugang zu seinen Verwaltungsgebäuden einzuschränken. „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger genau zu prüfen, ob der Behördengang unbedingt notwendig ist oder das Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden kann“, sagte Landrat Marko Wolfram.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt