Saalfeld. Zwischen der Staumauer Hohenwarte und Lothramühle sind vom 26. Januar bis voraussichtlich 14. Februar dringende Hangsicherungsarbeiten auf der L 2385 erforderlich. Die Strecke wird deshalb kurzfristig für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Leidglich im Einsatzfall ist für Rettungskräfte und Polizei ein Befahren möglich, der Winterdienst wird dafür abgesichert.
Umleitung ausgeschildert
Der Verkehr von der B 85 Saalfeld kommend Richtung Lothramühle wird über Hockeroda – B 90 – Leutenberg – K 166 – Steinsdorf – K 167 – Lothra – L 1100 – Drognitz zur L 2385 umgeleitet. Die Umleitung ist in beide Richtungen ausgeschildert.
Keine bessere Lösung
Sollten sich die Witterungsbedingungen wegen starkem Schneefall und Schneeverwehungen - wie am Dienstag dieser Woche - verschlechtern und ein Durchkommen auf der Umleitung unmöglich machen, wird eine kurzfristige Verkehrsfreigabe auf der Baustelle angestrebt.
Seitens der Straßenbauverwaltung des Landes und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wird um Rücksichtnahme, Verständnis und Geduld gebeten, denn eine bessere Lösung als die sofortige Baumaßnahme gibt es aus den aktuellen Erkenntnissen nicht.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises hat dem Vorhaben des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr zugestimmt, weil es keine besseren Alternativen zu einer sofortigen Bautätigkeit unter Vollsperrung gibt. Angesichts des derzeitigen Lockdowns ist zumindest der Schülerverkehr nicht betroffen. Auch eine zeitliche Verschiebung müsste unter Vollsperrung stattfinden und hätte dann noch negative Auswirkungen auf den Schülerverkehr.
Abwendung einer Gefahrensituation
Bei der aktuellen Sperrung handelt es sich um eine akute Gefahrensituation, Sicherungsmaßnahmen sind zur Gefahrenabwehr vor herabstürzendem Gestein zwingend erforderlich. Nach mehreren Meldungen von Steinschlägen und Rutschungen hatte eine Begehung durch das Landesamt im Dezember eine weitere Stelle entdeckt. Deren erhebliches Gefährdungspotential macht eine sofortige Reaktion nötig. Die geplanten Baumfällungen sind aus Arbeitsschutzgründen nur bei Vollsperrung möglich. Weiterhin sind die Bohrarbeiten nur maschinell ausführbar, da es für diese Nagellängen und Bohrdurchmesser kein manuelles Bohrgerät gibt. Das kleinste, auf dem Markt verfügbar Bohrgerät hat einen Platzbedarf von 5m Breite, somit ist auch eine halbseitige Sperrung aufgrund der zu geringen Restbreite der Straße nicht möglich.
Da die Straßenbauverwaltung die Verantwortung für die Verkehrssicherheit trägt und eine längerfristige Sperrung der L2385 vermieden werden soll – andernfalls wären Sachbeschädigungen und Personenschäden nicht auszuschließen - kommt eine sofortige Gefahrenbeseitigung als logischer Schritt in Frage.
Martin ModesPresse- und Kulturamt