Saalfeld. Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes und eine der wesentlichen Aufgaben am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), der oberen Naturschutz- und Naturschutzfachbehörde in Thüringen. Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist.
Folgende Kartierungsarbeiten sind 2024 vorgesehen und werden im Auftrag des TLUBN erfolgen:
Thüringenweit:
- Monitoring von Holzkäfern in ungenutzten Wäldern (ganzjährig; thüringenweit)
- Monitoring von hochgefährdeten Insekten (April–September; thüringenweit)
- Erfassung von Laufkäfern und Spinnen auf Feuchtwiesen (April–Oktober; thüringenweit)
- Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (ganzjährig; thüringenweit)
- Präsenz-Absenz-Erfassung zzgl. Lebensraumbewertung der Arten Kreuzkröte Epidalea calamita und Wechselkröte Bufotes viridis in Thüringen (April – Juni; thüringenweit)
- Monitoring häufiger Brutvogelarten (März–Juni; thüringenweit)
- Monitoring seltener Brutvogelarten (März–Juli; thüringenweit)
- Monitoring rastender Wasservögel (ganzjährig, thüringenweit)
- Erfassung der Kormoranbestände (ganzjährig, thüringenweit)
- Landesweite Erfassung der Nilgans (ganzjährig, thüringenweit)
- Fortführung der Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechten und Algen (ganzjährig; thüringenweit)
Spezielle Verbreitungsgebiete:
- Fortführung der Fließgewässerkartierung Libellen (Monitoring) an der Saale und Unstrut (Juni–Juli)
- Feldhamsterbau-Kartierungen sowie Validierung von Feldhamster-Hinweisen (ganzjährig; Feldhamster-Verbreitungsgebiet)
- Fortsetzung der Erfassung von Libellen an Mooren im Thüringer Wald als Effizienzkontrolle im Jahr 2024 (Juni–August; Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 1 "Südharz" (ganzjährig; Nordhausen)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 3 "Ellersystem - Weilröder Wald - Sülzensee " (ganzjährig; Eichsfeld, Nordhausen)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 9 "Hainleite - Westliche Schmücke" (ganzjährig; Kyffhäuserkreis, Sömmerda)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 17 "Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg" (ganzjährig; Weimarer Land, Erfurt, Sömmerda, Weimar)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 18 "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg" (ganzjährig; Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 21 "Gleichberge" (ganzjährig; Hildburghausen)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 31 "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" (ganzjährig; Weimarer Land)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 32 "Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald" (ganzjährig; Weimarer Land, Weimar)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 38 "Hänge an der Bleilochtalsperre" (ganzjährig; Saale-Orla-Kreis)
- Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 43 "Zeitzer Forst" (ganzjährig; Gera, Saale-Holzland-Kreis)
- Fortführung der Erfassung von Pilzen in den Hochmooren des Thüringer Waldes (April–November; Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
Erfassungen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen des TLUBN (thüringenweit) sind im Veranstaltungskalender unter https://tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen einsehbar.
Hintergrund
Zu den Aufgaben des TLUBN im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gehören die fachliche Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörden sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft, insbesondere die Erfassung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz). Zur Erfüllung dieser Aufgaben vergibt das TLUBN Aufträge, in deren Rahmen Erfassungen im Gelände stattfinden und auch frei zugängliche (Privat-) Grundstücke in der freien Landschaft betreten werden können. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
„(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der
Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“
Die Auftragnehmer des TLUBN können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/artenschutz.
Kontakt
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 31
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de