Saalfeld. Landrat Marko Wolfram begrüßt die in der heutigen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Gera erläuterte Rechtsauffassung zum Umgang mit dem Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes zur Vergütung von Geschäftsleitungen und Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen. Dieser muss den Kreistagsfraktionen nun zugänglich gemacht werden. „Die Rechtsauffassung schafft für uns Klarheit im Umgang mit den Prüfungsergebnissen“, so der Landrat.
Denn der Landesrechnungshof hatte das Landratsamt angehalten, den Prüfbericht den Kreistagsfraktionen nicht zur Verfügung zu stellen. Begründung: dieser enthielte geheimhaltungsbedürftige Informationen und der Vertrauensschutz der über 100 befragten Unternehmen stehe an erster Stelle. Der Landkreis habe für die vertrauliche Behandlung der Berichtsinhalte Sorge zu tragen. Das Landratsamt hatte daraufhin den Versand an die Kreistagsfraktionen abgelehnt, jedoch eine Einsichtnahme in den Bericht im Landratsamt angeboten. Dies hatte die CDU-Fraktion als nicht ausreichend empfunden und Klage erhoben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera enthält der Bericht dagegen keine datenschutzrelevanten Informationen, da dieser vollständig anonymisiert sei und nur allgemeine Angaben enthalte, welche Vergütungen in kommunalen Unternehmen in den verschiedenen Branchen üblich seien. Vertrauliche Angaben oder gar Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der einzelnen Gesellschaften enthalte er nicht und unterliege daher nicht der Verschwiegenheitspflicht.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt