Saalfeld. Seit Oktober treten vermehrt Meldungen über Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und in kleineren Privatbeständen in Deutschland auf.
Um das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hatte das Veterinäramt schon vor zwei Wochen an die Geflügelhalter appelliert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Kontakt zwischen eigenen Geflügelbeständen und Wildvögeln zu verhindern. Mit den heute veröffentlichten zwei Allgemeinverfügungen, die sich an Geflügelhalter und mobile Geflügelhändler richten, ergreift das Amt nun weitere vorbeugenden Maßnahmen. Ein erster heute bekannt gewordener Verdacht auf Geflügelpest bei einem gewerblichen Geflügelhalter im Altenburger Land bestätigt die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen.
Alle Geflügelhalter im Landkreis sind damit wieder zu umfassenden vorbeugenden Biosicher-heitsmaßnahmen verpflichtet, im Einzelnen gilt:
Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen. Vor dem Betreten der Geflügelhaltung sind Hände und Schuhe zu desinfizieren. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung inklusive Schuhe anzulegen. Die Schuhe dürfen ausschließlich in der Geflügelhaltung getragen werden. Die Schutzkleidung muss regelmäßig gereinigt und desinfi-ziert werden. Einwegkleidung muss nach Gebrauch unschädlich entsorgt werden.
Auch Gerätschaften, freigewordene Ställe und Transportmittel sind nach jeder Verwendung zu reinigen und desinfizieren.
Besonders wichtig ist das Verbot, Geflügel über Geflügelmärkte, -börsen oder mobile Geflügelhändler dazuzukaufen. Das ist nur noch unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. Das bedeutet für Geflügelhändler und Tierhalter, dass Tiere nur dann abgegeben werden dürfen, wenn das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden.
„Bei Verdachtsfällen ist schnelles Handeln erforderlich!“ fordert Amtstierarzt Stephan Zschimmer die Geflügelhalter auf. „Das können ungewöhnlich hohe Tierverluste, Krankheitsgeschehen im Be-stand, Fressunlust, Verhaltensauffälligkeiten der Tiere oder ein Einbruch der Legeleistung sein. Dann ist unverzüglich der bestandsbetreuende Tierarzt mit der Abklärung der Ursachen zu betrau-en. Und die Geflügelhalter informieren parallel unser Veterinäramt.“
Die vollständigen Bekanntmachungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-slf.de > Bekanntmachungen zu finden.
Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt