Rudolstadt. Im vergangenen Jahr erteilte das Sachgebiet Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 71 sogenannte Kleine Waffenscheine, 15 weniger als im Vorjahr. Diese sind zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erforderlich. Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine von 659 im Jahr 2019 auf 710 (2020).
Den größten Teil der 1518 Waffenbesitzer machen Jäger aus. Lag ihre Zahl im Vorjahr noch bei 755 sind es nun 769. Im gleichen Zeitraum sank auch die Zahl der Sportschützen von 638 auf 634. Dazu kommen 115 Personen, die verschiedenen Interessengruppen, wie beispielsweise Erben oder Waffensammlern, zuzuordnen sind.
Der Waffenbestand stieg um 186 Schusswaffen auf 7512. Die Besitzer verfügen über einen Bestand von 5402 Langwaffen, 169 mehr als im Vorjahr. Der Bestand an Kurzwaffen stieg um 17 auf insgesamt 2110. Den Waffenbesitzern stehen 29 Schießstände im Landkreis zur Verfügung. Von diesen werden 28 von Vereinen betrieben, einer kommerziell.
Die Behörde führte im vergangenen Jahr (Januar und Februar) 15 Waffenkontrollen durch und damit deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Dies ist auf die Einschränkungen aufgrund des Coronavirus zurückzuführen. Die Personen, welche angetroffen wurden, bewahrten ihre Waffen und Munition ordnungsgemäß auf.
In 61 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon wurden in 28 Fällen gegen das Verbot des Führens von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (sog. Einhandmesser), insbesondere im Einlassbereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, verstoßen. In diesen Fällen droht ein Bußgeld bis zu 150 Euro sowie die Einziehung des Asservates.
In 17 Fällen wurden Hieb- oder Stoßwaffen und in 3 Fällen Anscheinswaffen geführt. In den übrigen Fällen wurde gegen Anzeigepflichten verstoßen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt