Saalfeld Die Zahl der Waffenbesitzer im Landkreis ist im vergangenen Jahr um 2 Prozent von 1530 auf 1505 gesunken. Die Waffenbesitzer verfügen jetzt über einen Bestand von 5780 Langwaffen, das sind 196 und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch der Bestand an Kurzwaffen stieg um 53 auf insgesamt 2199 und damit 2,5 Prozent. Insgesamt ist die Zahl der registrierten Waffen im Landkreis weiter gestiegen und zwar um 249 Schusswaffen auf insgesamt 7979 gegenüber dem Vorjahr, wie aus der Statistik des Sachgebiets Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hervorgeht. Das entspricht insgesamt einer Steigerung um drei Prozent.
Hinzu kommen 835 Personen Inhaber eines sog. Kleinen Waffenscheins, die erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen dürfen. Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine von 710 im Jahr 2020 auf 766 im Folgejahr auf die heutige Zahl von 835 an.
Für die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gelten hohe Voraussetzungen. So unterliegen sie einer turnusmäßigen Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen – ja nach Art der Erlaubnis – wie Lebensalter, Sachkunde und Bedürfnis nachzuweisen.
In 13 Fällen wurden Verfahren zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von der Waffenbehörde eingeleitet. Hier stieg die Zahl um sechs Fälle gegenüber dem Vorjahr an – und damit fast um 50 Prozent
In 26 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum Jahr 2021, in der die Waffenbehörde 42 Fälle registrierte, ist das ein Rückgang um 16 Ordnungswidrigkeitsverfahren und damit um 61 Prozent. Am häufigsten wurde gegen das Führungsverbot von Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen sowie Anscheinswaffen verstoßen.
Den größten Teil der Waffenbesitzer machen Jäger aus, die einen gültigen Jagdschein zum Erwerb der Waffenbesitzkarte brauchen. Insgesamt fünf Jägerprüfungen und zwei Fischerprüfungen hatten 2022 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stattgefunden. Für die Jägerprüfung hatten sich 106 Personen und zur Fischerprüfung 112 Personen angemeldet, wovon 68 Personen die Jägerprüfung und 106 Personen die Fischerprüfung bestanden haben.
Im Jahr 2022 hat die Untere Jagdbehörde insgesamt 70 Jagdscheine erteilt und liegt damit unter dem Wert von 2021 mit 85 Jagdscheinen.
Die 70 Jagdscheine ergeben sich aus 45 Dreijahresjagdscheinen, 11 Einjahresjagdscheinen, 1 Jugendjagdschein, 1 Falkner-Dreijahresjagdschein, 1 Falkner-Einjahresjagdschein, 5 Ausländerjahresjagdscheine und 6 Ausländertagesjagdscheine.
Eine Steigerung von Anträgen hat die Behörde bei der Feststellung von Brauchbarkeitsstufen von Jagdhunden vernommen, da 2022 fast doppelt so viele Anträge eingereicht worden, als in den Jahren 2019 und 2020.
So wurden in Jahren 2019 und 2020 jeweils 11 Anträge auf Brauchbarkeitsfeststellung gestellt, während es 2021 und 2022 jeweils 21 Stück waren.
Tony P. Herzog/Martin Modes
Presse- und Kulturamt