Saalfeld. Im vergangenen Jahr erteilte das Sachgebiet Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 96 sogenannte Kleine Waffenscheine. Diese sind zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erforderlich. Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine von 578 im Jahr 2018 auf 659.
Den größten Teil der 1507 Waffenbesitzer machen Jäger aus. Lag ihre Zahl im Vorjahr noch bei 762 sind es nun 755. Im gleichen Zeitraum sank auch die Zahl der Sportschützen von 657 auf 638. Dazu kommen 114 Personen, die verschiedenen Interessengruppen, wie beispielsweise Erben oder Waffensammlern, zuzuordnen sind. Damit sank die Zahl der Waffenbesitzer insgesamt um 27 Personen.
Der Waffenbestand sank um 67 Schusswaffen auf 7326. Die Besitzer verfügen über einen Bestand von 5233 Langwaffen. Der Bestand an Kurzwaffen reduzierte sich auf insgesamt 2093. Den Waffenbesitzern stehen 29 Schießstände im Landkreis zur Verfügung. Von diesen werden 28 von Vereinen betrieben, einer kommerziell. Aufgrund der Gemeindeneugliederung wurden die Gemeinden Lichte und Piesau zum 1.1.2019 in den Landkreis Sonneberg eingegliedert. Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf die nun vergleichsweise sinkende Zahl an Waffenbesitzern und des Waffenbestandes im Jahr 2019.
Die Behörde führte im vergangenen Jahr 87 Waffenkontrollen durch und damit 76 weniger als im Vorjahr. Dies ist auf die personelle Situation im Sachgebiet Jagd-, Fischerei und Waffenrecht zurückzuführen. Dabei wurden jeweils bei einer Person geringe Mängel sowie eine mangelhafte Aufbewahrung festgestellt. Bei den Kontrollen von insgesamt 57 Personen gab es keine Beanstandungen oder sie wurden nicht angetroffen. Die mangelhafte Aufbewahrung hatte ein Widerrufsverfahren der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge.
In 37 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auffällig ist hier eine steigende Tendenz an Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgrund des Führens von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser), insbesondere im Einlassbereich des Amtsgerichtes Rudolstadt. In diesen Fällen droht ein Bußgeld bis zu 150 Euro sowie die Einziehung des Asservates.
Peter Lahann
Pressesprecher