Saalfeld. Mit als Fakten getarnten Falschinformationen und Gerüchten werden in der Öffentlichkeit immer wieder Vorbehalte gegen Geflüchtete geschürt. Insbesondere Geflüchteten aus der Ukraine wird unterstellt, dass diese gegenüber einheimischen Bürgergeldempfängern besser gestellt werden. Der Landrat stellt klar, dass entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Deutschland alle Bürgergeldempfänger die gleichen Rechte haben und die gleichen Leistungen erhalten. „Die Menschen aus der Ukraine flüchten vor Krieg und Zerstörung. Deutschland hilft, wenn sie bedürftig sind“, sagt Marko Wolfram.
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten im ersten Monat nach der Aufnahme und Registrierung Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Diese sind analog gestaffelt dem Bürgergeld, die Berechnung erfolgt jedoch mit Abzügen. Ab dem zweiten Monat erfolgt die Berechnung nach den Regelungen des SGB II (Bürgergeld). Die Tabelle zu den maximal möglichen Leistungsbezügen gestaltet sich wie folgt und ist für alle Leistungsbezieher unabhängig von der Staatsbürgerschaft identisch, sofern eine entsprechende Bedürftigkeit besteht.
Regelbedarfsstufe | Gruppe Leistungsbezieher | Maximale Höhe des monatlichen Regelsatzes zum Stand 01.01.2023 |
RBS 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende Person | 502 Euro |
RBS 2 | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft | 451 Euro |
RBS 3 | Unter 25 jährige nicht erwerbstätige im Haushalt der Eltern | 402 Euro |
RBS 4 | Kinder im Alter 14 bis einschließlich 17 Jahre | 420 Euro |
RBS 5 | Kinder im Alter 6 bis einschließlich 13 Jahre | 348 Euro |
RBS 6 | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahre | 318 Euro |
Bis zum 31. Mai vergangenen Jahres wurden Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos im ÖPNV befördert. Seit 1. Juni 2022 besteht Anspruch auf ein Mobilitätsticket der KomBus analog Empfängern von anderen Sozialleistungen. Es berechtigt zur Nutzung aller Linien der KomBus innerhalb der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt oder Saale-Orla oder beider Landkreise. Für die Nutzung des Mobilitätstickets in einem der beiden Landkreise zahlen die Leistungsberechtigten 33,40 Euro im Monat, für die Nutzung im gesamten KomBus Liniennetz 38,40 Euro monatlich.
Der Landrat begrüßte ausdrücklich die Bemühungen von Geflüchteten, sich durch die Integration in den Arbeitsmarkt oder den Sprung in die Selbständigkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. „Ich bewundere den Mut, wenn jemand in dieser Zeit des Kneipensterbens und Fachkräftemangels eine gastronomische Einrichtung neu eröffnet. Besonders schön ist es, wenn trotz Flucht und Vertreibung Initiative gezeigt wird. Das verdient Anerkennung und Unterstützung“, sagte Wolfram.
Aufgrund der Sprachbarriere gelinge die Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt langsamer als gehofft, aber sie gehe mit mehr Abschlüssen in Sprachkursen weiter voran. Die demografische Entwicklung im Landkreis sei ein großes Standortrisiko für die heimischen Unternehmen. Der Zuzug unter anderem aus der Ukraine dämpfe den Einwohnerverlust und biete die Chance, Fachkräfte zu rekrutieren. „Mit passgenauer Unterstützung, klaren Regeln und gutem Willen können wir die Zukunft unserer Heimat mit diesen Menschen zusammen gestalten“, sagte Wolfram.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt