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Allgemeine Hinweise - Kfz-Zulassung
Führerschein- und Zulassungsstelle nur noch mit Terminvergabe!
Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
» Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
» Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld
Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192
» Zu den telefonischen Erreichbarkeiten
- Wird ein Fahrzeug veräußert, so ist der eingetragene Halter gesetzlich verpflichtet dies der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Angabe des Vornamens, des Namens, der vollständigen Anschrift des Erwerbers und des Zeitpunktes der Veräußerung schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung über die Veräußerung muss weiterhin das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie eine Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und II enthalten.
- Wird ein Fahrzeug ins Ausland verkauft, sollte es auf jeden Fall außer Betrieb gesetzt werden! Selbst wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland anmeldet, erhalten wir erst sehr spät oder gar keine Mitteilung.
- Soll ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden, muss eine Einverständniserklärung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie) der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Ab 02.05.2014 wurde die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll übernommen. Für persönlichen Kontakt stehen Ihnen die zuständigen Zolldienststellen zur Verfügung.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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