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Ausfuhrkennzeichen
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Versicherungsbestätigungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original (nächster Termin zur HU muss nach dem Ablauf der Zulassung des Ausfuhrkennzeichens liegen)
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz in Deutschland mit Meldebescheinigung-nicht älter als 3 Monate) im Original oder beglaubigte Kopie vom Halter und ggf. Bevollmächtigten
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Steht ein Konto im europäischen Wirtschaftsraum zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer nicht zur Verfügung, erfolgt die manuelle Erstellung eines Steuerbescheides durch das Zollamt. Eine persönliche Vorsprache beim Zollamt muss vor Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.
Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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