Feinstaubplaketten
Mit der „Kennzeichnungsverordnung“ werden Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge nach ihren Emissionsschlüsselnummern klassifiziert und mit bestimmten Plaketten versehen. Das Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen nimmt Fahrzeuge, die mit einer Plakette in der auf dem Zusatzzeichen angezeigten Farben versehen sind, von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen aus.
Die Plaketten werden auf Antrag von Zulassungsstellen, bzw. technischen Überwachungsorganisationen ausgegeben.
Die Emissionsschlüsselnummern sind zu finden:
- in Fahrzeugdokumenten, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, unter Ziff.1 – Fahrzeug- und Aufbauart – 5. und 6. Stelle,
- in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 mit dem zusätzlich vorangestellten Code 04 bzw. 06.
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