Umkennzeichnung
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
Struktureinheiten
Infomaterial
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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